Was hat der Auftraggeber zu verguten?

Was hat der Auftraggeber zu vergüten?

1. Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten. 2.

Warum spricht man von der Freien auftraggeberkündigung?

Man spricht von der „freien Auftraggeberkündigung“. Dies ist in § 649 BGB geregelt. Eine ähnliche Regelung gilt in VOB-Verträgen (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B). Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu.

Wie steht der Auftragnehmer zur Kündigung zu?

Nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht dem Auftragnehmer dann allerdings die vereinbarte Vergütung zu. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist aber deren Schriftform (§ 8 Nr. 5 VOB/B).

Ist der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen?

Wenn der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen wäre, dann darf der Unternehmer diese Ersatzaufträge nicht leichtfertig ausschlagen. Zum anderen sind die nach dem Zeitpunkt der freien Kündigung ersparten Aufwendungen abzuziehen (in erster Linie Personal- und Materialkosten).

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Was gilt für die Erfüllung des Auftrages Drittpersonen?

Wenn man für die Erfüllung des Auftrages Drittpersonen hinzuzieht, gilt die Geheimhaltungsverpflichtung auch für diese. Bei schriftlichen Verträgen ist eine Geheimhaltungsklausel zu empfehlen, nach welcher der Beauftragte Dritte zu ebenso strenger Geheimhaltung verpflichten muss.

Welche Informationspflicht hat der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber?

Gegenüber dem Auftraggeber hat der Beauftragte eine Informationspflicht. Diese verlangt, dass der Beauftragte dem Auftraggeber sämtliche Tatsachen, Vor- und Nachteile in Bezug auf den auszuführenden Auftrag offen legt. Die Information hat vollständig, wahrheitsgemäss und rechtzeitig zu erfolgen.