Was handelt es sich um Sponsoring?

Was handelt es sich um Sponsoring?

Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung gewünscht wird – wie zum Beispiel das Abdrucken eines Firmenlogos oder die Darstellung eines Berichtes auf der Webpräsenz der Stiftung mit Verlinkung, handelt es sich um Sponsoring.

Wie ist die Kooperation von Sponsoren und Vereinen wirksam?

Die Kooperation von Sponsoren und Vereinen ist besonders wirksam, wenn beide einen lokalen bzw. regionalen Bezug zueinander haben und die Zielgruppe des Vereins zum Sponsor passt. Beim Kultursponsoring werden Kunst- und Kulturveranstaltungen durch Geld, Sach- oder Dienstleistungen von Unternehmen gefördert.

Was können Unternehmen durch Sponsoring fördern?

Unternehmen können durch Sponsoring Vereine, Sportler:innen, Mannschaften oder Organisationen im Sport-Bereich fördern. Ein bekanntes Beispiel ist die Trikotwerbung beim Fussball Sponsoring. Die Unternehmen können ihre Werbung oder ihr Firmenlogo auf den Trikots der Mannschaft drucken lassen und so für sich werben.

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Ist das Sponsoring als Betriebsausgaben abzugsfähig?

Sponsoringaufwendungen sind beim Sponsor als Betriebsausgaben grundsätzlich unbeschränkt abzugsfähig, während die Spende, steuerlich nur in bestimmten Höchstgrenzen abzugsfähig ist. Um das Sponsoring als Betriebsausgaben abzuziehen, muss das Sponsoring lediglich „betrieblich veranlasst“ sein.

Ist das Sponsoring betrieblich veranlasst?

Um das Sponsoring als Betriebsausgaben abzuziehen, muss das Sponsoring lediglich „betrieblich veranlasst“ sein. Es genügt hierfür, dass sich das sponsernde Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, durch zum Beispiel Werbung oder einen positiven Imagetransfer, verspricht.

Wer sucht einen Sponsor für den Verein?

Wer einen Sponsor für den Verein sucht, sollte sicherstellen, dass es aussagekräftiges Informationsmaterial über die Vereinsziele, etwaige besondere Projekte und die Leistungen des Vereins gibt. Dies kann bei Anfragen direkt mit versendet werden und den Unternehmern die Entscheidung erleichtern.

Wie kann der Verein die Werbung des Sponsors versteuern?

Ertragsteuerlich kann der Verein auf Antrag den Gewinn pauschal mit 15 Prozent der Einnahmen versteuern, wenn die Werbung des Sponsors im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit des Vereins. Dieses gilt auch für die Werbeeinnahmen aus der Nutzung eines Werbemobils.

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