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Was gehört zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers?
Zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers gehört unter anderem die Beschäftigungspflicht. Der Arbeitnehmer hat somit einen Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung. Weiterhin gehören Fürsorgepflichten zu den Arbeitgeberpflichten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet für den Schutz von Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen.
Wie sollten Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen?
Drei Beispiele zeigen, wie Arbeitgeber mit schwierigen Mitarbeitern umgehen sollten. Es gibt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, mit denen die Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Gründen schwierig ist. Häufig wollen sich Arbeitgeber deshalb von diesen Mitarbeitern trennen – sei es durch einen Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung.
Wie erhebt der betroffene Mitarbeiter den Vorwurf von Mobbing?
Überdies erhebt der betroffene Mitarbeiter nicht selten den Vorwurf, es finde eine Ungleichbehandlung statt oder es liege ein klarer Fall von Mobbing vor. Arbeitgeber dürfen grundsätzlich feststellen, ob Mitarbeiter die Leistungen erbringen, die sie arbeitsvertraglich schulden und für die sie Gehalt beziehen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern?
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern gewisse Pflichten, die sogenannten Arbeitgeberpflichten. Diese lassen sich in Haupt- und Nebenpflichten unterteilen. Zur Hauptarbeitgeberpflicht gehört die Lohnzahlungspflicht.
Zu den Nebenpflichtengehört unter anderem die sogenannte Fürsorgepflicht (§§ 617 bis 619 BGB) . Das bedeutet, der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdetwerden. Hierzu muss er Arbeitsbedingungen herstellen, die ihn schützen.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich vom Arbeitgeber?
Die Rechte und Pflichten vom Arbeitgeber gehen nicht nur aus dem Arbeitsvertrag, sondern auch aus dem Arbeitsrecht hervor. Unter anderem aus dem Vertragsschluss ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten, wobei letztere in Haupt- und Nebenpflichten differenziertwerden.
Ist der Antrag auf Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen einmalig?
Der Antrag auf Kostenübernahme bei eintägigen Ausflügen im Bildungspaket wird für jedes Kind einmalig gestellt und gilt dann für alle dieser Ausflüge während des Bewilligungszeitraumes. Man muss also nicht für jeden Tagesausflug einen eigenen Antrag stellen.