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Was gehört zu Auto Garantie?
Mit einer Gebrauchtwagengarantie werden alle Mängel abgedeckt, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Aber auch innerhalb der Garantiezeit entstehende Schäden sind inbegriffen. Allerdings stellt diese Form der Garantie keine gesetzliche Vorschrift dar. Deshalb gibt es hier keine einheitliche Regelung.
Was bringen Garantieverlängerungen?
Während einer Garantieverlängerung haben Kunden in der Regel die gleichen Ansprüche wie während der regulären Garantiezeit. Das bedeutet: Ein defektes Gerät wird in erster Linie repariert. Ein neues Gerät (zum Zeitwert) gibt es nur, wenn eine Reparatur nicht möglich oder zu teuer ist.
Wie lange ist die Werksgarantie bei BMW?
BMW und MINI erhöhen die gesetzliche Gewährleistung. Zu den 24 Monaten legen die Hersteller 12 Monate freiwillig oben drauf. Die verlängerte Gewährleistung gilt für Neuwagen der Marken mit einer Erstzulassung ab dem 01.11.2016.
Ist die gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen zu spät?
Gesetzliche Garantie bei Gebrauchtwagen Ist es zu spät für die Herstellergarantie, lohnt der Blick auf die Händlergewährleistung. Beim privaten Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Händler oder einem Unternehmer besteht ein gesetzlich verankertes Recht: die Sachmängelhaftung.
Wie lange dauert die Herstellergarantie nach dem Neuwagenkauf?
Die Herstellergarantie nach dem Neuwagenkauf stellt meist eine kostenlose Reparatur von Mängeln innerhalb der ersten zwei bis sieben Jahre sicher. Diesen Zeitraum können Sie durch die Gebrauchtwagen Versicherung erweitern.
Wie lange dauert eine Garantie für gebrauchte Fahrzeuge?
Eine für Gebrauchtwagen vereinbarte Garantie kann die Reparatur auftretender Mängel abdecken und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Folgende drei Möglichkeiten können je nach Voraussetzung greifen: Bei noch jungen gebrauchten Fahrzeugen kann die Herstellergarantie greifen. Sie liegt – je nach Hersteller – bei bis zu sieben Jahren.
Wie lange lohnt sich eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen?
Inwieweit sich eine Garantie lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Die gesetzliche Gewährleistung in Form der Sachmängelhaftung schützt Käufer von Gebrauchtwagen innerhalb der ersten sechs Monate ausreichend vor Mängeln – vorausgesetzt das Auto wird beim Händler erworben.