Was gehört in eine Dienstvereinbarung?
In einer Dienstvereinbarung wird eine generelle Regelung für einen ganz bestimmten Sachverhalt zwischen Personalrat und Dienststelle vereinbart. Es wird die Rechtsbeziehung zwischen der Dienststelle und den Beschäftigten oder im geregelten Anwendungsbereich die Handhabung innerdienstlicher Angelegenheiten geregelt.
Für wen gilt eine Dienstvereinbarung?
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann.
Wie kommen dienstvereinbarungen zustande?
Wie kommen Dienstvereinbarungen zustande? Dienstvereinbarungen werden von der Dienststelle und dem Personalrat gemeinsam vereinbart (§ 63 Abs. 2 BPersVG). Personalrat und die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle müssen übereinstimmende Willenserklärungen austauschen (»Ja, wir wollen.
Welche Gesetze regeln die betriebliche Mitbestimmung von Arbeitnehmern?
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten, die sie unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz betreffen.
Wer unterschreibt eine Dienstvereinbarung?
Gemäß § 73 BPersVG muss die Dienstvereinbarung schriftlich abgeschlossen, von beiden Partnern unterzeichnet und bekannt gemacht werden. Da das Gesetz zwingend schriftliche Form vorschreibt, sind mündliche Vereinbarungen unwirksam.
Wie lange gilt eine Dienstvereinbarung?
„Nach Beendigung der Dienstvereinbarung wirken deren Rechtsnormen so lange weiter, bis sie durch neue Regelungen, denen der Personalrat zugestimmt hat, ersetzt werden. “ Hinweis: Einige Landespersonalvertretungsgesetze regeln die Nachwirkung beendeter Dienstverein- barungen.
Welche Einrichtungen der betrieblichen Mitbestimmung gibt es?
Organ der betrieblichen Mitbestimmung sind der Betriebsrat, im öffentlichen Dienst der Personalrat sowie in den Kirchen und kirchlich-karitativen Einrichtungen die Mitarbeitervertretung. Seine Aufgabe ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer.