Was gehört in das Impressum eines Vereins?
der vollständige Name des Vereins, die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also in der Regel der Vorstand, die Angabe einer E-Mailadresse und eines weiteren nicht-elektronischen Kontaktmittels. sowie beim eingetragenen Verein die Angabe des Vereinsregisters unter Angabe von Registergericht und Registernummer.
Wo ist der Sitz des Vereins?
Der Sitz des Vereins ist quasi sein Wohnsitz. Der Sitz ist immer eine politische Gemeinde. Er kann frei gewählt werden und wird meist in den Statuten genannt. Nennen die Statuten keinen Sitz, befindet er sich am Ort, an dem seine Verwaltung geführt wird.
Was sollten sie beachten für eine gute Webseite?
Generell gilt: Das Aussehen, die Funktionalität und die Inhalte der Webseite sollten zusammenspielen, sich also gegenseitig unterstützen und nicht behindern. Weder ein schönes Design mit schlechten Inhalten, noch eine nicht ansprechende Website mit tollen Funktionen überzeugen nachhaltig.
Wie sollte eine gute Website nutzbar sein?
1. eine gute Website sollte in jedem Browser, auf jedem System und mit jeder gängigen Auflösung nutzbar sein. Auch auf ältere Systeme sollte (zumindest wenn diese noch verbreitet sind) Rücksicht genommen werden. Daher sollte grundsätzlich komplett auf Flash-Inhalte verzichtet werden und auch Java Script sparsam eingesetzt werden.
Welche Kriterien sind wichtig für eine überzeugende Webseite?
Dennoch gibt es einige generelle Kriterien, nach denen man sich richten kann, um eine überzeugende Webseite zu gestalten. Der Domainname ist die Grundlage für den Erfolg Ihrer Webseite. Je kürzer, griffiger und einprägsamer er ist, desto einfacher können Benutzer auf Ihre Webseite zugreifen.
Was sollte eine gute Website bieten?
5. eine gute Website sollte inhaltlich (Content) einen Mehrwert oder zumindest eine umfassende Darstellung des Zwecks der Seite bieten. Besucher steuern Websites nicht wahllos an, sie Suchen nach Informationen oder die Lösung für Probleme.