Was fur Sponsoren gibt es?

Was für Sponsoren gibt es?

Sponsoring hat viele Erscheinungsformen und kann grob in folgende Arten eingeteilt werden:

  • Sportsponsoring. Die häufigste und wirtschaftlich am bedeutendste Art des Sponsorings ist das Sportsponsoring.
  • Kultursponsoring.
  • Soziosponsoring.
  • Umweltsponsoring.
  • Wissenschaftssponsoring.

Welche Ziele haben Sponsoren?

Unternehmen verfolgen durch Sponsoring in der Regel folgende Ziele:

  • Imagetransfer.
  • Bekanntheitsteigerung.
  • B2B-Kontaktpflege.
  • B2C-Kundenbindung.
  • Absatz- / Umsatz.
  • Neue Zielgruppen.
  • Gesellschaftliche Verantwortung.
  • Kontaktpflege.

Was ist ein Sponsoringvertrag?

Sponsoringvertrag = Vereinbarung zwischen Sponsor und Sponsornehmer, die es dem Sponsor gegen Entrichtung von finanziellen Beiträgen ermöglicht, den Sponsornehmer (bzw. dessen Namen, Image, etc.) als Mittel der Kommunikationspolitik für das Unternehmen miteinzubeziehen Vgl. Schenkungsvertrag zB Pressekonferenzen, Interviews, TV-Auftritt etc.

Welche Parteien benötigen einen Sponsoringvertrag?

Beide Parteien – das Unternehmen wie der gesponserte Verein – benötigen den schriftlichen Sponsoringvertrag, um jeweils gegenüber dem eigenen Finanzamt die entsprechende steuerliche Einordnung dokumentieren zu können und darüber hinaus eine klare Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Sponsoringverhältnis festzuhalten.

LESEN SIE AUCH:   Was sind die Zysten im Augenlid?

Wie ist der Vertrag mit dem Sponsor in Kraft?

Der Sponsor ist zur Prüfung des Inhalts und ordnungsgemäßer Bereitstellung iSd § 3 dieses Vertrages vollinhaltlich verantwortlich. § 5 Beginn, Laufzeit, Kündigung Der Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft. (2) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit dem Ablauf der gegenständlichen Veranstaltung.

Was ist ein Sponsoring?

Sponsoring. Dabei verpflichtet sich der Sponsor, dem Sponsornehmer finanzielle Beiträge – seien es Geld-, Sach- oder Dienstleistungen – zu erbringen. Im Gegenzug entfaltet der Sponsornehmer die vertraglich vereinbarte Tätigkeit und überlässt dem Sponsor seine Rechte (Namen, Image) für dessen kommunikativen Massnahmen.