Inhaltsverzeichnis
Was für Rechte hat ein Lehrling?
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, regelmäßige Entlohnung („Lehrlingseinkommen“), Urlaub und Freistellung für den Berufsschulbesuch. Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.
Was dürfen Lehrlinge nicht?
Wenn Lehrlinge jünger als 18 Jahre sind, darf ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht über 40 Wochenstunden liegen. An Sonn- und Feiertagen und in der Nacht (von 20 bis 6 Uhr) dürfen Lehrlinge ebenfalls nicht arbeiten. In Ausnahmefällen ist eine Durchrechnung der Arbeitszeit zulässig.
Welche Rechte hat ein Lehrberechtigter?
Der Lehrberechtigte hat den Lehrling zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben und zu verantwortungsbewusstem Verhalten anzuleiten. Bei minderjährigen Lehrlingen sind die Eltern des Lehrlings von wichtigen Vorkommnissen, die die Ausbildung betreffen, ehestens zu verständigen.
Was sind die Pflichten des lehrberechtigten?
Pflichten des Lehrberechtigten Eine ordnungsgemäße Ausbildung bedeutet: den Lehrling zu keinen berufsfremden Arbeiten heranzuziehen. bei der Beschäftigung des Lehrlings auf dessen Kräfte Rücksicht zu nehmen. dem Lehrling für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung oder Teilprüfung die erforderliche Zeit frei zu geben.
Welche Pflichten hast du als Lehrling?
Deine Pflichten als Lehrling sind:
- Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse.
- Regelmäßiger Besuch der Berufsschule.
- Vorweisen der Zeugnisse.
- Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Sorgfältiges Umgehen mit Werkzeugen und Materialien.
- Befolgung dienstlicher Anweisungen.
Welche Aufgaben hat die lehrlingsstelle?
Die Lehrlingsstellen überprüfen die betriebliche, rechtliche und personelle Eignung des Betriebs zur Lehrlingsausbildung, sie prüfen und protokollieren Lehrverträge und sind grundsätzlich für alle Fragen im Interesse des Lehrlings und der Lehrbetriebe zuständig.
Wie sind Überstunden zu vergütet in der Ausbildung?
Nur mit Zuschlag Auch die Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, man lernt etwas dabei und ein Ausbilder muss anwesend sein. Überstunden müssen mit Mehrarbeitszuschlag ausbezahlt oder mit Zeitzuschlag in Freizeit ausgeglichen werden. So lassen sich die Überstunden später besser nachweisen.
Wie viele Überstunden darf man als Lehrling machen?
Bei zwingenden Gründen darf bei Lehrlingen, die über 16 Jahre alt sind, die gesetzliche Normalarbeitszeit um eine halbe Stunde verlängert werden. Die Dauer dieser Mehrarbeit darf drei Stunden in der Woche nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit darf neuneinhalb Stunden nicht überschreiten.
Was sind die Rechte eines Lehrlings?
Rechte & Pflichten eines Lehrlings. Die Rechte eines Lehrlings. Wichtig! Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, auf einen regelmäßigen Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, auf Urlaub und auf Freistellung für den Berufsschulbesuch.
Was sind die Pflichten eines Lehrlings?
Rechte und Pflichten eines Lehrlings. Deine Pflichten sind: Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse. Regelmäßiger Besuch der Berufsschule. Vorweisen der Zeugnisse. Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Sorgfältiges Umgehen mit Werkzeugen und Materialien. Befolgung dienstlicher Anweisungen.
Welche Rechte und Pflichten haben Lehrlingen?
Rechte und Pflichten von Lehrlingen 1 sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen, 2 mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen, 3 die Berufsschule besuchen, 4 Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und 5 dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Was sind die wichtigsten Rechte und Pflichten der Lehrberechtigten?
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten: mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen, Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.