Was fallt in die Arbeitszeit?

Was fällt in die Arbeitszeit?

Das Arbeitszeitgesetz definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Es legt die tägliche und wöchentliche Normalarbeitszeit (40 Stunden pro Woche, 8 Stunden am Arbeitstag), mit zahlreichen Varianten, und die Höchstgrenzen der Arbeitszeit fest.

Was ist die Nettoarbeitszeit?

Die Nettoarbeitszeit sind die verbleibenden Wochenstunden nach Abzug jener Zeiten, die nicht für die Bearbeitung von Aufgaben zur Verfügung stehen.

Wie berechnet man die Nettoarbeitszeit?

Im Beispiel – also bei 30 Urlaubstagen und 10 bezahlten Feiertagen – arbeitet die Vollzeitkraft 11/13 ihrer vergüteten Bruttoarbeitszeit tatsächlich. D. h. ihre Nettoarbeitszeit ist mit dem Faktor 1,1818 zu multiplizieren.

Was ist eine Arbeitszeit?

Als Arbeitszeit wird die Zeitspanne bezeichnet, in der der Arbeitnehmer, unabhängig davon ob er arbeitet oder nicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss.

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Was ist die Arbeitszeit in der Verordnung?

Erst auf Verordnungsstufe findet sich – gut versteckt in Art. 13 ArGV 1 – eine Definition der Arbeitszeit. Demnach gilt als Arbeitszeit im Sinne dieser Verordnung die Zeit, «während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat» (Art. 13 Abs. 1 ArGV 1).

Was ist Arbeitszeit im Sinne dieser Verordnung?

Demnach gilt als Arbeitszeit im Sinne dieser Verordnung die Zeit, «während der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat» (Art. 13 Abs. 1 ArGV 1). Diese Formulierung wurde durch Lehre und Rechtsprechung konkretisiert.

Wie ist die Reisezeit zur Arbeitszeit geregelt?

Bei der Arbeit auf Abruf darf aber die zu Hause verbrachte Wartezeit tiefer entlöhnt werden als die Arbeitszeit. Für Aussendienstler ist die Reisezeit zum Kunden Arbeitszeit, da man sich im Dienst des Arbeitgebers bewegt. Reisezeit gleich Arbeitszeit? Die finanziellen und zeitlichen Aspekte von Geschäftsreisen sind rechtlich umfassend geregelt.

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