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Was fällt alles unter Sorgerecht?
Die drei Teilbereiche der elterlichen Sorge und Sonderregelungen bei minderjährigen Eltern. Mit elterlicher Sorge ist das Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder gemeint. Bei den drei Teilbereichen der elterlichen Sorge handelt es sich um die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung.
Wo ist das Sorgerecht geregelt?
Das Sorgerecht regelt das elterliche Recht zur Erziehung und die Pflicht zur Versorgung und zur Betreuung eines gemeinsamen minderjährigen Kindes. Es wird vom Gesetzgeber in den §§ 1626 – 1698b des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.
Wann endet die Erziehungsberechtigung?
Das elterliche Sorgerecht beider Elternteile endet naturgemäß mit dem Tod des Kindes oder beider Elternteile, mit der Volljährigkeit des Kindes (§ 1626 Abs. 1; § 2 BGB) und mit der Adoption des Kindes durch einen Dritten (§ 1755 BGB).
Was sind die Gesetzesregelungen zum Sorgerecht?
Gesetzesregelungen zum Sorgerecht. Als Personensorge definiert das Gesetz die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 BGB). Beide Elternteile haben dieses Recht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.
Was gehört zum Sorgerecht?
Zum Sorgerecht gehören die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretungsmacht. Die Personensorge beinhaltet die Pflege, Beaufsichtigung und Erziehung des Kindes. Dazu gehört z. B. das Recht, den Aufenthalt des Kindes und seinen Umgang zu bestimmen. Außerdem müssen sich Eltern um Aspekte wie Bildung und Ernährung kümmern.
Was bedeutet das Sorgerecht bei Scheidungen?
Das Sorgerecht ist in den §§ 1626 ff. BGB geregelt und spielt vor allem bei Scheidungen eine wichtige Rolle. Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, sich um das minderjährige Kind zu kümmern.
Was sind ihre Rechte und Pflichten rund ums Sorgerecht?
Das sind Ihre Rechte und Pflichten rund ums Sorgerecht. Das Sorgerecht liegt bei den Eltern des Kindes. Bei einer Trennung behalten in der Regel beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht muss beim Familiengericht beantragt werden.