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Was dürfen Minderjährige Azubis nicht?
Jugendliche dürfen maximal eine 40 Stunden-Woche haben und demnach am Tag nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Generell verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz, dass minderjährige Angestellte Überstunden machen. Hier ist es erlaubt, dass Auszubildende über 16 bis zu 9 Stunden täglich arbeiten.
Wer ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz noch ein Kind?
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) § 2 Kind, Jugendlicher. (1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Was ist das Ziel des JArbSchG?
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) enthält besondere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen.
Welche Regelungen enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Für minderjährige Beschäftigte sind die Arbeitszeiten streng geregelt: Nicht mehr als acht Stunden pro Tag, nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und keine Schicht länger als zehn Stunden. Darüber hinaus gelten besondere Regeln zu den Pausen, zur Dauer der Freizeit und der Nachtruhe.
Wie können Minderjährige ihre Handlungen erkennen?
Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Minderjährige bei ihren Handlungen außerdem in der Lage sein, „die Gefährlichkeit beziehungsweise das Unrecht ihres Handelns“ zu erkennen. Diese potenzielle Einsichtsfähigkeit steigt normalerweise mit dem Alter.
Welche Chancen haben Familien mit minderjährigen Kindern?
Familien mit minderjährigen Kindern haben jedoch gute Chancen, die Zahlung von Abmahngebühren abzuwehren. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, den Nachwuchs altersadäquat über die Risiken der Nutzung von P2P-Netzwerken belehrt zu haben.
Was ist die Geringfügigkeit und altersüblichkeit?
Bei der Beurteilung der Geringfügigkeit und Altersüblichkeit kommt es auf eine objektive Betrachtung an. Personen zwischen 7 und 14 Jahren (Unmündige Minderjährige) Unmündige Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig.
Welche Rechtsgeschäfte sind für den minderjährigen vorteilhaft?
Eine Ausnahme gilt für Rechtsgeschäfte, die für den Minderjährigen nach Paragraf 107 BGB „rechtlich lediglich vorteilhaft“ ist, etwa im Falle einer Schenkung. Eine weitere Einschränkung bestimmt der „Taschengeldparagraf“ (siehe nächste Frage).