Was dient dem Ablauf eines Strafverfahrens?
Ablauf eines Strafverfahrens. Das Ermittlungsverfahren (auch Vorverfahren genannt) dient der Ermittlung, ob der Beschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist, d.h. ob also nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung besteht, und ob gegen ihn eine öffentliche Klage (Anklage) erhoben werden soll.
Wie kann eine erste Anhörung im Strafverfahren erfolgen?
Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen. Während beim Strafverfahren über die Dauer keine Aussage möglich ist, da diese von vielen Faktoren abhängt, ist der Ablauf des Verfahrens genau geregelt. In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die drei wichtigen Phasen vom Strafverfahren ein.
Wie lange dauert die Hauptverhandlung im Strafverfahren?
Die Hauptverhandlung im Strafverfahren kann selber über viele Tage oder bei komplexen Sachverhalten sogar über Wochen bzw. Monate andauern. Ablauf und Zeitumfang der Hauptverhandlung hängen von der Sache selbst ab und können durch die Arbeit der Staatsanwaltschaft und des Strafverteidigers erheblich beeinflusst werden.
Was ist das Strafprozessrecht in Deutschland?
Strafprozessrecht (Deutschland) In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess (auch Strafverfahren genannt) die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde.
Wann kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen?
Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen. Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar.
Wie kann der Angeklagte ein Strafverfahren beantragen?
Ablauf eines Strafverfahrens. Der Angeklagte kann die Ladung von Zeugen oder Sachverständigen oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel beim Gericht beantragen und u.U. selbst Zeugen oder Sachverständige laden lassen (§§ 219, 220 StPO). Die Hauptverhandlung (vgl. § 243 StPO) selbst beginnt mit dem Aufruf der Sache durch das Gericht.