Was darf mich die Polizei fragen?
Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Wann muss man sich ausweisen?
Eine Pflicht, diesen immer bei sich zu führen, gibt es nicht. „Deutsche […] sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Was darf die Polizei bei einem Verkehrsdelikt betreten?
Bei der Ermittlung zu einem Verkehrsdelikt, etwa um den Fahrer festzustellen, darf die Polizei an der Haustür klingeln und Fragen stellen. Betreten darf sie die Wohnung ohne Zustimmung des Hausherrn aber nicht. Das gilt auch für Unternehmen, auch hier kann der Zutritt mithilfe des Hausrechts verwehrt werden.
Ist die Verkehrsregelung durch die Polizei ratsam?
Generell ist bei der Verkehrsregelung durch die Polizei erhöhte Vorsicht ratsam, da, wie eingangs erwähnt, viele Verkehrsteilnehmer unsicher sind, was die Befehle bedeuten und evtl. nicht reagieren wie erwartet. Um sich die Bedeutung der Zeichen besser zu merken, gibt es einen Merksatz, der häufig bereits in der Fahrschule vermittelt wird.
Was kann die Polizei an einer Kreuzung anwenden?
Insgesamt gibt es drei Handzeichen, welche die Polizei an einer Kreuzung anwenden kann. Diese Verkehrsregelung durch die Polizei ist vergleichbar mit den drei Ampelphasen und soll im Folgenden beschrieben werden: Der Polizist steht mit der Brust bzw. dem Rücken und seitlich ausgestreckten Armen vor Ihnen: Halt! Bleiben Sie stehen!
Warum darf die Polizei in Deutschland nicht alles tun?
Die Polizei in Deutschland darf längst nicht alles. Weil wir in einem Rechtsstaat leben, sind hierzulande auch Polizeibeamte an Regeln und Gesetze gebunden. Vorsicht: Wer Argumente für seinen Verstoß anführt, gibt diesen damit meist zu!