Was darf man mit einem kleinen Waffenschein?

Was darf man mit einem kleinen Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, wenn diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen.

Wo beantrage ich einen kleinen Waffenschein in Berlin?

Antrag auf den Kleinen Waffenschein Online möglich; oder Sie nutzen das Formular. Antrag per Post oder E-Mail übermitteln: Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie alle Nachweise und Personaldokumente per Post oder eMail an die Waffenbehörde der Polizei Berlin.

Was ist eine Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse?

Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Waffenrechtliche Erlaubnisse, auch den sogenanten Kleinen Waffenschein, müssen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde beantragen. Wir helfen Ihnen dabei.

Was sind die Voraussetzungen für einen Waffenschein?

Voraussetzungen für einen Waffenschein. Um einen Waffenschein erteilt zu bekommen, müssen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die auch für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erforderlich sind. Man muss mindestens 18 Jahre alt, waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sein.

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Wie kann man die Beantragung des Waffenscheins initiieren?

Zunächst muss die Beantragung des Waffenscheins bei der zuständigen Behörde initiiert werden. Dazu kann man sich bei dieser Behörde die notwendigen Antragsformulare aushändigen lassen oder sich diese auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde herunter laden. Diese gilt es nun auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen beizubringen.

Wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft?

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird von der Behörde auf Grundlage von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeibehörden überprüft. Hinzu kommt ab 2020 auch eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz.