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Was darf man in einer Mietwohnung machen?
Sie dürfen als Mieter die Wohnung oder das Haus auch beruflich nutzen. Es sind aber nur Tätigkeiten im Rahmen von Heim- und Schreibtischarbeiten möglich. Die Nachbarn dürfen durch Ihre Arbeit nicht gestört werden. Haustiere darf ich mit der Erlaubnis des Mieters halten.
Was darf man alles in einer Mietwohnung ändern?
In Kürze: Mietwohnung selbst renovieren Nur mit Zustimmung des Vermieters darf der Mieter die Wohnung substanziell verändern. Also alles, was nicht mehr so einfach rückgängig gemacht werden kann. Zum Beispiel das Bad renovieren oder einen Durchbruch zwischen Wohnzimmer und Küche machen.
Was darf man als Vermieter verbieten?
Grillen auf dem Balkon, Ruhezeiten oder das Verhalten in Gemeinschaftsräumen – Hausordnungen regeln das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus. Vermieter können ihren Mietern darin sogar bestimmte Aktivitäten verbieten. Allerdings können sie nicht alles von ihren Mietern verlangen.
Ist der Vermieter im Besitz der Mietsache?
Bei Eigentumswechsel muss der Mieter im Besitz der Mietsache sein. Der Nachweis der Stellung des Vermieters entweder als Eigentümer oder zumindest als derjenige, der mit Zustimmung des Eigentümers vermietet, ist also wichtig. Vertragliche Regelungen für die Zeit bis zur Umschreibung des Eigentums sind dennoch meist erforderlich.
Wie entsorgt der Vermieter das Eigentum des Mieters?
Zerstört oder entsorgt der Vermieter Eigentum des ehemaligen Mieters, so kann er ggfs dafür in Regress genommen werden und muss Schadensersatz leisten. Ist das Mietverhältnis beendet, so muss der Mieter die Wohnung räumen, dass in der Regel, er hat die Wohnung so zu verlassen, wie er sie bei Antritt seines Miete vorgefunden hat.
Was hat der Vermieter für die vereinbarte Nutzung des Mietobjekts zu beachten?
Während dem Mieter das Risiko der Beschaffung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für von ihm durchzuführende oder auf seinen (Sonder-)Wunsch hin vom Vermieter auszuführende bauliche Veränderungen übertragen wird. Grundsätzlich hat der Vermieter dafür einzustehen, dass dem Mieter die vereinbarte Nutzung des Mietobjekts auch ermöglicht wird.
Kann der Vermieter die Mietsache nicht zurückfordern?
Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.