Inhaltsverzeichnis
Was darf man als Zahnarzt verschreiben?
GKV- und Privatpatienten ebenso wie für Angehörige oder die eigene Person. Medikamente. Anders sieht es selbstverständlich bei zahnärztlichen Medikamenten aus: Soweit verschreibungspflichtig, darf der Zahnarzt Dentalpharmazeutika, Analgetika, Antibiotika, Sedativa, Mund- und Rachentherapeutika verordnen.
Wer darf was verordnen?
Rein rechtlich darf jeder Arzt jedes beliebige Medikament verschreiben. Niedergelassene Ärzte sind auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisiert und verschreiben in der Regel auch nur die entsprechenden Arzneimittel.
Was kann man mit Zahnarztausweis machen?
Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist das der elektronische Zahnarztausweis (eZAA), der Ihnen die Nutzung medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur ermöglicht. Wer beispielsweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen möchte, braucht den eHBA dafür.
Was darf der Zahnarzt verordnen?
Was der Zahnarzt verordnen darf, beschränkt sich auf das Gebiet der Zahnheilkunde. Der Bereich umfasst Dentalpharmazeutika, Analgetika, Antibiotika, Sedativa und Rachentherapeutika, sofern es der Erkennung oder Heilung von Zahn-,…
Warum darf der Zahnarzt Rx-Arzneimittel verschreiben?
Nach Auffassung der BLAK darf der (Zahn-)Arzt Rx-Arzneimittel nur in erlaubter Ausübung seines Berufs verschreiben. Die Approbation als Zahnarzt berechtige daher ausschließlich zur berufsmäßigen, auf zahnärztliche wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Wie sind Ärzte und Zahnärzte ausgebildet?
Ärzte und Zahnätzte sind nach ihren Approbationsordnungen in der Arzneimittellehre ausgebildet und staatlich geprüft worden. Ihnen ist die Beurteilung der Arzneimittelwirkung überlassen. Dem Apotheker ist nicht aufgegeben, zu überwachen, ob sich der Verordnende nur auf seinem Berufsfeld bewegt!
Wer kann verschreibungspflichtige Medikamente kaufen?
Ärzte, Zahnärzte und Hebammen können verschreibungspflichtige Medikamente für den Eigenbedarf ohne Rezept kaufen. Dafür brauchen sie nur ihren Berufsausweis in der Apotheke vorzulegen. Sie erhalten dann Medikamente entsprechend ihrer Approbation.