Was darf ich mit einem kleinen Waffenschein?

Was darf ich mit einem kleinen Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, wenn diese das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen.

Was gilt für einen Waffenschein von der Waffenbehörde?

Um einen Waffenschein von der Waffenbehörde zu bekommen, müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für die beiden Waffenscheine gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen, um ihn zu erhalten. Für Antragsteller gilt, unabhängig von der WS-Art: Mindestalter von 18 Jahren, um die Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte?

Die wichtigsten Voraussetzungen, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Um eine WBK zu erwerben, müssen neben dem Antrag ein Personalausweis oder Pass, das eventuell notwendige psychologische Zeugnis sowie je nach Grund für den Waffenbesitz weitere Unterlagen vorgelegt werden. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem der Sachkundenachweis,…

Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?

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Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.

Welche Gebühren fallen für die Eintragung der Waffen an?

Es fallen Gebühren für die Ausstellung der Karte sowie für die Eintragung der Waffen an. Diese liegen zwischen 35 und 80 Euro für die Ausstellung und bei etwa 20 Euro pro Waffe für die Eintragung. Hinzu kommen die Ausgaben für den notwendigen Sachkundelehrgang und die staatliche Prüfung.