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Was darf ich als Zeuge sagen?
Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. Es ist wichtig, bei einer Aussage die Wahrheit zu sagen. Richterinnen und Richter erklären das vor Gericht auch noch einmal.
Was sage ich als Zeuge vor Gericht?
als Zeuge vor Gericht aussagen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Die angeklagte Person kann sich zu den vorgetragenen Vorwürfen äußern oder die Aussage verweigern, da sich nach deutschem Recht niemand selbst belasten muss. Sie darf rechtlich sogar ohne weitere Konsequenzen die Unwahrheit sagen, um sich zu verteidigen.
Wie wird man Zeuge?
Zeugin oder Zeuge kann jede oder jeder von uns werden, nämlich dann, wenn man etwas miterlebt hat, das in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein kann. Andererseits kann man selbst auch einmal auf die Aussage einer Zeugin oder eines Zeugen angewiesen sein.
Was ist eine Zeugenaussage vor Gericht?
„Zeugenaussage“ vor Gericht meint, dass man als Zeuge vor Gericht über einen bestimmten zu bezeugenden Sachverhalt mündlich Auskunft gibt. Die „falsche Zeugenaussage“ meint offiziell die falsche uneidliche Aussage, die unter Strafe gestellt ist und in § 153 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt ist.
Wie werden die Zeuginnen und Zeugen informiert?
Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert.
Was ist eine falsche Zeugenaussage?
Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.
Welche Zeugenaussagen gibt es bei Autounfällen?
Juristen sprechen in Fällen solcher Zeugenaussagen von sogenannten „Knallzeugen“. Die gibt es nicht nur bei Autounfällen, bei denen die Zeugen den Zusammenstoß der Fahrzeuge nur gehört, aber nicht gesehen haben, sondern in allen möglichen Zusammenhängen.