Was darf ich als Lehrer kopieren?

Was darf ich als Lehrer kopieren?

Aus allen Werken, zu denen unter anderem auch Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher und belletristische Romane zählen, dürfen Lehrer für ihre Schulklasse bis zu 15 Prozent kopieren. Dieses Kontingent gilt pro Werk für jeweils ein Schuljahr und eine Klasse. Kleine Werke dürfen sogar vollständig vervielfältigt werden.

Was ist ein Unterrichtswerk?

Unterrichtswerke sind sämtliche Werke, die ausschließlich für die Nutzung für den Unterricht bestimmt, geeignet und entsprechend gekennzeichnet sind. Umfasst sind auch Werke zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

Welche Bilder darf ich als Lehrer verwenden?

Nach § 60a Absatz 2 UrhG dürfen sämtliche Arten von Abbildungen (Bilder, Grafiken, Fotos, Zeichnungen etc.) vollständig für Unterrichtszwecke verwendet werden.

Was ist die offizielle Bezeichnung des Urheberrechtsgesetzes?

Die offizielle Bezeichnung lautet „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“, aus praktischen Gründen wird der Kurztitel aber vermehrt verwendet. Darüber hinaus findet auch die Abkürzung für das Urheberrechtsgesetz „UrhG“ Anwendung.

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Wie wird die Unterrichtszeit der Lehrer festgelegt?

Bei Lehrerinnen und Lehrern wird die Arbeitszeit nicht wie sonst üblich als Wochenarbeitszeit festgelegt. Der Dienstherr legt lediglich die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden fest. Die Unterrichtszeit der Lehrkräfte (Deputat oder Pflichtstunden) wird als Erlass oder Verordnung vom Dienstherrn / Arbeitgeber alleine entschieden.

Wie entstand das deutsche Urheberrechtsgesetz?

Durch die Gründung des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 entstand unter der Bezeichnung „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste“ erstmals ein für den deutschen Raum einheitliches Urheberrechtsgesetz. Nur wenige Jahre später (1886) wurde das erste internationale Abkommen zum Urheberrecht unterzeichnet.

Welche Regelungen gibt es für das Urheberrecht in Deutschland?

Für das Urheberrecht in Deutschland sind die entsprechenden Regelungen vor allem im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist die zentrale Gesetzesgrundlage für das Urheberrecht.