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Was darf der Verwaltungsbeirat über die Eigentümerversammlung aussprechen?
Die Bestellung und Abbestellung von Verwaltern darf nur die WEG über einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirates dürfen nicht die Entlastung des Verwalters aussprechen. Der Verwaltungsbeirat darf Handwerkern und Dienstleistern gegenüber keine Anweisungen erteilen.
Was ist die Antwort auf die kommenden Eigentümerversammlung?
Die Antwort darauf besteht insbesondere darin, dass der einzelne Wohnungseigentümer ausreichend Zeit haben soll, sich mit den Tagesordnungspunkten der kommenden Eigentümerversammlung auseinanderzusetzen und eine eigene Meinung dazu bilden zu können.
Wie vertritt der Verwaltungsbeirat die Gemeinschaft gegenüber der WEG-Verwaltung?
In einem solchen Fall sind der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates und dessen Stellvertreter berechtigt, selbst eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Mit dem neuen § 9 b Abs. 2 WEG kommen jedoch einige Änderungen: Inzwischen vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Gemeinschaft gegenüber der WEG-Verwaltung.
Wie beschränkt sich die Haftung für den Verwaltungsbeirat?
Um dieses Ehrenamt grundsätzlich attraktiver zu machen, wurde mit der WEG-Reform die Haftung für den Verwaltungsbeirat beschränkt – sofern es bei einem Ehrenamt bleibt und es nicht um eine bezahlte Aufgabe geht. Die Haftung begrenzt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (§ 29 Abs. 3 WEG-neu).
Was sind die Voraussetzungen für den Verwaltungsbeirat?
Für den Verwaltungsbeirat müssen Miteigentümer idenfiziert werden, die sich bereiterklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen und die gleichzeitig über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Ab einer bestimmten Größe einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Bestellung eines Verwaltungsbeirates überaus sinnvoll.
Wie kann ich die Wahl eines Verwaltungsbeirates mitgestalten?
Über die Wahl des Verwaltungsbeirates können Sie als Miteigentümer die Geschicke der Hausverwaltung auf indirektem Wege mitgestalten. Die wichtigste Pflicht des Verwaltungsbeirates einer WEG ist jedoch die jährliche Rechnungsprüfung.