Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Im Anschluss an die Untersuchung darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber lediglich mitteilen, ob ein Arbeitnehmer für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignet, eingeschränkt geeignet oder nicht geeignet ist. Die Mitteilung hat sich also auf das Ergebnis der medizinischen Untersuchung zu beschränken.

Kann der Arbeitgeber eine medizinische Untersuchung veranlassen?

Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat.

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine medizinische Untersuchung?

Der Arbeitgeber hat gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.

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Ist eine ärztliche Schweigepflicht erlaubt?

Ärztliche Schweigepflicht Ist eine betriebsärztliche Untersuchung erlaubt, bedeutet dies wiederum nicht, dass der Betriebsarzt sämtliche erhobenen Informationen an den Arbeitgeber weitergeben darf. Der Betriebsarzt hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten, wenn er sich nicht gemäß § 203 StGB strafbar machen möchte.

Wie darf der Arbeitgeber den Grund der Erkrankung mitteilen?

Danach besteht nur eine Pflicht gegenüber der Krankenkasse den Grund der Erkrankung mitzuteilen. Deshalb gibt es unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und für die Krankenkasse (mit Diagnoseschlüssel). Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber nicht den Grund der Erkrankung mitteilen.

Was sind die Informationspflichten an den Arbeitgeber?

Zu diesen Informationspflichten gehören die unverzügliche Information an den Arbeitgeber über die Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) und deren voraussichtliche Dauer sowie die Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) innerhalb von 3 Tagen.

Was darf der Arbeitgeber nach der Erkrankung des Arbeitnehmers Fragen?

Fragerecht. Der Arbeitgeber darf nach dem Grund der Erkrankung (Diagnose) des Arbeitnehmers fragen. Eine solche Frage ist nicht generell verboten. Gerade in kleineren Betrieben besteht oft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Vertrauensverhältnis; man unterhält sich z.B. auch über private Angelegenheiten.

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Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft über die Art der Erkrankung?

Einen Anspruch auf Auskunft über die Art der Erkrankung hat der Arbeitgeber nicht. Eine Weitergabe über das Ergebnis hinausgehender Informationen an den Arbeitgeber ist nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers erlaubt.

Ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonders wichtig?

Erfolgt die Verarbeitung, um Rückschlüsse auf die Gesundheit zu ziehen, ist der Begriff der Gesundheitsdaten erfüllt. Als sensible Daten genießen Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz, da im Zusammenhang mit ihrer Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten auftreten können.

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Arztbesuch?

Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung, gilt diese nicht nur für den Arztbesuch, sondern auch für den Hin- und Rückweg.

Was ist die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den medizinischen Dienst?

Prüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst. Sofern Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bestehen, sind die Krankenkassen verpflichtet, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzuholen.

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Wer kann als Arbeitgeber bezeichnet werden?

Als Arbeitgeber kann nur bezeichnet werden, wer zu einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis erhält, welches mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Meldungen bei den entsprechend zuständigen Krankenkassen verbunden ist.

Was ist der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst (MD) ist eine Arbeitsgemeinschaft und selbstständige Einrichtung der Krankenkassen, er ist gemäß § 278 SGB V, Art. 73 Abs. 4 Sätze 3 und 4 des Gesundheits-Reformgesetzes eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts.