Was braucht man fur eine Hausdurchsuchung?

Was braucht man für eine Hausdurchsuchung?

Grundvoraussetzung für eine Hausdurchsuchung ist zunächst der Anfangsverdacht einer Straftat. Für die Bejahung eines solchen genügen keine bloßen Vermutungen oder vage Anhaltspunkte, sondern dieser muss auf einer konkreten Tatsachengrundlage beruhen.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Die Ermittlungsbehörden werden nach der Durchsuchung die beschlagnahmten und sichergestellten Gegenstände auswerten. Sollten Datenträger beschlagnahmt worden sein, so werden diese, falls möglich, ausgelesen. Eine Durchsuchung bedeutet in aller Regel, dass schon umfangreiche Ermittlungen gegen Sie geführt wurden.

Welches Grundrecht wird bei einer Durchsuchung eingeschränkt?

Bei einer Durchsuchung von Personen sind das Grundrecht des Betroffenen auf allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und u.U. das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs.

Was kostet eine Hausdurchsuchung?

Die Grundgebühr nach Mittelgebühr liegt bei 200 Euro, hinzu kommt eine Verfahrensgebühr, die nach Mittelgebühr mit 165 Euro berechnet wird. Für die Teilnahme an einer Haftprüfung oder an einer Vernehmung erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, deren Mittelgebühr 170 Euro beträgt.

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Wie kann man sich gegen einen Haftbefehl wehren?

Um sich gegen einen Haftbefehl zu wehren, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen, und zum anderen kann man eine Haftbeschwerde einreichen. Der Haftbefehl wird sodann geprüft und unter bestimmten Umständen aufgehoben.

Was ist ein Haftbefehl?

Ein Haftbefehl ist die offizielle Anordnung, eine Person in Untersuchungshaft, im Volksmund auch U-Haft genannt, zu schicken. Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden.

Kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen?

Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen. § 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht.

Ist der Haftbefehl auch ohne Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung berechtigt?

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Der von der Vollstreckungsbehörde gemäß § 457 erlassene Haftbefehl berechtigt ebenfalls ohne Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung des Verurteilten (OLG Düsseldorf NJW 1981, 2133 ; aA Rudolphi SK StPO RdNr. 4), da in der Verurteilung bereits die richterliche Durchsuchungsanordnung liegt.