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Was bezeichnet man als Werktage?
Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Dazu gehört auch der Samstag. Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten.
Ist der 31.12 ein ganzer Arbeitstag?
Die enttäuschende Nachricht: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet.
Was ist der „Werktag“ im Deutschen?
Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrsschildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missverständnisse – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte.
Wann ist der „Werktag“ allgegenwärtig?
Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrsschildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“.
Ist das Arbeiten an einem Werktag gesetzlich zulässig?
Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten. Arbeitet man im Einzelhandel, so kann der Samstag als normaler Werktag und Arbeitstag gelten, während für viele andere Arbeitnehmer nur Montag bis Freitag Arbeitstage darstellen.
Wie lang darf man an einem Werktag arbeiten?
An einem Werktag dürfen Arbeitnehmer maximal acht Stunden lang arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden. Dies setzt voraus, dass die Beschäftigten innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten.