Was bewirkt die Scheidung?
Die Scheidung bewirkt, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung nach § 1569 BGB gilt. Ab Rechtskraft der Scheidung muss in Form einer „Unterhaltskette“ der Anspruch auf Unterhalt nach der jeweiligen Norm gegeben sein.
Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?
Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.
Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Wie lange dauert der Scheidungstermin bei Gericht?
Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Ablauf der Scheidung. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung handelt. Bei ersterer kann der Scheidungstermin bei Gericht schon nach wenigen Minuten erledigt sein.
Wie kann ich die Scheidung verzögern?
Ebenso kann es vorteilhaft sein, die Scheidung zu verzögern, wenn der Versorgungsausgleich zu finanziellen Nachteilen eines Ehegatten führen würde. Auch der Wegfall des Zugewinnausgleichs kann sinnvoll sein. In der Regel muss dann jedoch eine gewisse Einigkeit über die Höhe des Trennungsunterhalts bestehen.
Was ist wichtig in der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsfolgenvereinbarung Die Scheidungsfolgenvereinbarung erlaubt Paaren, bereits vor einer Trennung wichtige Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht etc. zu finden. Auf diese Weise können Paare einen langwierigen Rosenkrieg vermeiden.