Inhaltsverzeichnis
- 1 Was benötigt der Arbeitgeber für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen?
- 2 Ist ein Mitarbeiter auf dem Foto zu erkennen?
- 3 Was gilt für das Recht am eigenen Bild am Arbeitsplatz?
- 4 Was zahlt der Arbeitgeber für die Aufnahmen?
- 5 Wie oft werden Bilder von Mitarbeitern verwendet?
- 6 Ist der Arbeitgeber schuldig für die Nutzung von Privatfahrzeugen?
- 7 Ist das Fotografieren betriebsratspflichtig?
- 8 Ist das Fotografieren am Arbeitsplatz erlaubt?
- 9 Ist die Veröffentlichung von Fotos zulässig?
Was benötigt der Arbeitgeber für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen?
Abgesehen von den Ausnahmen des § 23 KUG benötigt der Arbeitgeber eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotoaufnahmen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hier eigene Grundsätze entwickelt, nach denen die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Veröffentlichung seines Fotos schriftlich erfolgen muss.
Ist ein Mitarbeiter auf dem Foto zu erkennen?
Ist auf dem Foto ein Mitarbeiter zu erkennen, ist also auch nach Datenschutzrecht überwiegend eine vorherige Einwilligung erforderlich. Für diese Einwilligung gelten konkrete Anforderungen: So ist eine Einwilligung nur zulässig, wenn sie freiwillig erfolgt.
Was gilt für das Recht am eigenen Bild am Arbeitsplatz?
Das Recht am eigenen Bild gilt auch am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt, ohne Zustimmung Fotos der Mitarbeiter auf seine betriebliche Homepage zu stellen oder bei Facebook zu nutzen. Er benötigt dafür die Erlaubnis der abgebildeten Mitarbeiter. Es gibt jedoch einige generelle Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild ergibt sich aus dem im Grundgesetz niedergelegten allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG). Es ist zusätzlich auch noch in § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes enthalten. Prinzipiell besagt das Recht am eigenen Bild, dass man Fotos von Personen nicht ohne deren Erlaubnis veröffentlichen und verbreiten darf.
Warum darf der Arbeitgeber solche Fotos nicht veröffentlichen?
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber solche Fotos nicht gegen den Willen des Mitarbeiters veröffentlichen, er braucht also dessen Zustimmung. Dabei kommt es allerdings auf die Details an: Handelt es sich um eine einfache schriftliche Einwilligung, kann der Mitarbeiter diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
Was zahlt der Arbeitgeber für die Aufnahmen?
Teilweise zahlt der Arbeitgeber auch ein kleines Honorar für die Aufnahmen. In der Regel sind solche Verträge so ausgestaltet, dass der Mitarbeiter an seine Zustimmung gebunden bleibt, der Verwendung seiner Fotos also im Nachhinein nicht mehr widersprechen kann. Was ist mit Fotos von mir, wenn ich die Firma verlasse?
Wie oft werden Bilder von Mitarbeitern verwendet?
Häufig werden in Unternehmen Bilder von Mitarbeitern verwendet, um dem Unternehmen „ein Gesicht“ zu geben und Werbung lebendiger erscheinen zu lassen. Nur Texte und Kontaktdaten wirken oft nicht nur langweilig, sondern auch leblos und kühl.
Ist der Arbeitgeber schuldig für die Nutzung von Privatfahrzeugen?
Um sich in solchen Fällen nicht der Beihilfe schuldig zu machen, darf der Arbeitgeber den betroffenen Fahrer in keinem Fall zur Nutzung seines Privatfahrzeugs auffordern oder diese veranlassen. Der Arbeitgeber hat also das Recht und auch gewissermaßen die Pflicht, die Führerscheine seiner Arbeitnehmer zu kontrollieren, die ein Dienstwagen nutzen.
Warum darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln?
Als Resümee lässt sich festhalten: An sich darf Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht googeln beziehungsweise er darf nur Daten erheben, die dienstlich begründet sind. Doch leider halten sich viele Arbeitgeber meist nicht hieran und betreiben umfangreiche Recherchen über ihre Mitarbeiter und Bewerber.
Wie kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter identifizieren?
1. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse sowie die Pflicht, im Betrieb für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Also muss er seine Mitarbeiter identifizieren können. Das kann z. B. durch das Vorzeigen eines Betriebsausweises mit Foto alternativ aber ohne Foto + Personalausweis oder Führerschein (die mir Foto versehen sind) geschehen.
Ist das Fotografieren betriebsratspflichtig?
Hier ist die Anweisung zum Fotografieren allerdings betriebsratspflichtig. Der Betriebstar wird prüfen, ob die Kontrollen tatsächlich erforderlich sind. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber Ihnen erklären, durch welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen er die Verbreitung der Bildnisse sicherstellen will. 2.
Ist das Fotografieren am Arbeitsplatz erlaubt?
Eine generelle gesetzliche Regelung bezüglich der Frage, ob das Fotografieren am Arbeitsplatz erlaubt ist, gibt es nicht. Jeder Arbeitgeber kann individuell entscheiden, was er in seinem Unternehmen erlauben möchte und was nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=yvkLI7S-jUg
Ist die Veröffentlichung von Fotos zulässig?
Demnach ist die Veröffentlichung von Fotos, welche Menschen zeigen, nur dann zulässig, wenn die abgebildete Person ein entsprechendes Einverständnis dazu gegeben hat. Erhalten Models für ihre Tätigkeit vor der Kamera eine Bezahlung, ist es hingegen üblich, dass diese dafür ihr Recht am eigenen Bild abtreten bzw. davon keinen Gebrauch machen.
Wie darf ich meine Bilder aus einer Datenbank verwenden?
Mein Grafiker hat die Bilder aus einer Datenbank organisiert. Prinzipiell gilt: Urheberrechtlich geschützte Werke (dazu gehören hochkarätige Bilder genauso wie einfachste Grafiken, bestimmte Schriftzüge, Onlineartikel, usw.) dürfen nur dann verwendet werden, wenn man über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.