Was beinhaltet das Obligationenrecht?

Was beinhaltet das Obligationenrecht?

Im Obligationenrecht geht es also primär um Verpflichtungen – oder anders gesagt um Schuldverhältnisse oder Verträge. Die eine Partei, der Gläubiger, darf vom anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern. Dieser wiederum schuldet im Gegenzug die vereinbarte Leistung, zum Beispiel eine bestimmte Geldsumme.

Welche Verträge sind im OR geregelt?

Folgende Vertragstypen haben im OR ihre eigene Normierung erhalten:

  • Kauf und Tausch (OR 184 ff.)
  • Schenkung (OR 239 ff.)
  • Miete (OR 253 ff.)
  • Pacht (OR 275 ff.)
  • Leihe (OR 305 ff.)
  • Arbeitsvertrag (OR 319 ff.)
  • Werkvertrag (OR 363 ff.)
  • Verlagsvertrag (OR 380 ff.)

Wann erlischt eine Obligation?

Wenn Obligationen Verjähren, (Art. 127ff.) erlöschen sie nicht, sie werden nur undurchsetzbar.

Was ist das personenrecht?

Es enthält im Wesentlichen Bestimmungen zu den persönlichen Verhältnissen eines Menschen wie den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens, sein Namensrecht, die Zugehörigkeit zur näheren und weiteren Familie (Verwandt- und Schwägerschaft) und seinen Wohn- und Heimatort.

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Was ist das Zivilrecht?

Das Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten, natürlichen und / oder juristischen Personen regelt. Typischerweise wird beim Zivilrecht auf das materielle Zivilrecht Bezug genommen, obwohl das Zivilprozessrecht ebenfalls zum Zivilrecht im weitesten Sinne gehört.

Was sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über Versicherungsverhältnisse?

Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über Versicherungsverhältnisse sind auch auf die Versicherungsbeziehungen von Betrieben und Organisationen mit Versicherungseinrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden, soweit „dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. § 5. Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.

Wie ist das Zivilgesetzbuch anzuwenden?

Wird nach Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches durch Vertrag ein solches Recht übertragen, oder wird darüber in anderer Weise durch Rechtsgeschäft verfügt, ist das Zivilgesetzbuch anzuwenden. § 7. Pfandrechte.

Wann tritt das Zivilgesetzbuch in Kraft?

§ 1. Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches. Das Zivilgesetzbuch tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. § 2. Anwendung des Zivilgesetzbuches. (1) Das Zivilgesetzbuch ist auf alle nach seinem Inkrafttreten begründeten Zivilrechtsverhältnisse anzuwenden.

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