Was bedeutet Wohnungs und Mitbenutzungsrecht?

Was bedeutet Wohnungs und Mitbenutzungsrecht?

Beim Wohnrecht wird ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, nachdem der Berechtigte einen Teil des Hauses oder der Wohnung bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Wohnungsrecht hingegen schließt die Nutzung des Eigentümers aus und die Wohnung, bzw. das Haus, wird ausschließlich von dem Berechtigten genutzt.

Was ist Mitbenutzungsrecht?

Mitbenutzungsrecht an Grundstücken – vertraglich oder durch Rechtsvorschrift begründetes Recht, ein Grundstück, das durch einen anderen genutzt wird, in bestimmter Weise mitzubenutzen.

Wann findet die Übergabe der Wohnung statt?

Am Ende des Mietverhältnisses findet in der Regel die Übergabe der Wohnung an den Vermieter statt. Diese Übergabe ist für den Mieter oft ein zusätzlicher lästiger Termin, der zu vielen anderen zeitraubenden Tätigkeiten, die mit einem Umzug verbunden sind, hinzukommt.

Wie kann ich den Zustand der Wohnung beurteilen?

Bei Tageslicht lässt sich der Zustand der Wohnung besser beurteilen. Mängel oder Schäden fallen manchmal bei künstlichem Licht nicht auf oder erscheinen als nicht so gravierend. Daher ist bei der Wohnungsübergabe dann ein Termin am Tag empfehlenswert. Wichtig ist auch, dass die Wohnung leer ist und keine Möbel Wände, Ecken oder Böden verdecken.

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Wann sollte der Mieter die Wohnung übergeben?

Der Mieter sollte frühzeitig damit beginnen, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wohnung bei der Übergabe am Ende des Mietverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand befindet. Nur dann nämlich erfüllt der Mieter seine Rückgabepflicht aus § 546 Abs.1 BGB ordnungsgemäß.

Was hängt von dem Verhalten des Mieters vor und bei der Übergabe der Wohnung?

Von dem Verhalten des Mieters vor und bei der Übergabe der Wohnung hängt viel ab. Oft entscheidet sich dadurch insbesondere, ob der Mieter später noch Ansprüchen des Vermieters ausgesetzt ist. Der Mieter ist daher gut beraten, die Übergabe am Ende des Mietverhältnisses sorgfältig und mit Bedacht zu planen und vorzunehmen.