Was bedeutet Vergleichsvereinbarung?

Was bedeutet Vergleichsvereinbarung?

Begriff des Verwaltungsverfahrens: ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (§ 55 VwVfG).

Was ist ein Vergleichsvorschlag?

Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

Welche Arten von Vergleichen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Vergleichen:

  • außergerichtlicher Vergleich. § 779 BGB, Feststellungsgeschäft, das unabhängig von der Rechtslage bestimmt, was zwischen den Parteien rechtens ist.
  • Anwaltsvergleich. vgl.§ 796a ZPO: Rechtsgrundlage für ZwangsVollstreckung.
  • Prozessvergleich.

Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?

Der außergerichtliche Vergleich ist eine Möglichkeit, sich von Schulden zu befreien, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Stimmen alle Gläubiger dem Zahlungsplan zu, kommt es zu einem Vergleich, der in einem Vertrag dokumentiert wird. Wird der Plan eingehalten, ist man schuldenfrei.

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Was ist ein Vergleich Beispiele?

Vergleichst du zwei Gegenstände oder auch Personen miteinander, überprüfst du, welche Ähnlichkeiten oder Unterschiede sie haben. Vergleich – Beispiel: Steffi ist deutlich schneller als Anna. Ein Vergleich bezeichnet die Gegenüberstellung von mindestens zwei Gegenständen oder sprachlichen Bildern.

Was ist eine außergerichtliche Einigung?

Beim außergerichtlichen Einigungsversuch geht es darum, dass sich Schuldner und Gläubiger auf eine für beide tragbare Summe einigen, die der Schuldner entweder als einmalige Zahlung oder als Ratenzahlung an den Gläubiger in einem bestimmten Zeitraum zurückzahlt.

Was ist ein Vergleichsvertrag?

Vergleich (Vergleichsvertrag, Vergleichsvereinbarung) = Beseitigung eines Streites oder einer Ungewissheit über ein bestehendes Rechtsverhältnis mit gegenseitigem Zugeständnis ( BGE 130 III 49 E. 1.2)

Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?

Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.

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Der sog. Anwaltsvergleich, der durch das Zutun eines bzw. der Rechtsanwälte der Parteien geschlossen wird, ist eine gesetzlich geregelte besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs. Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden.

Welche Pflichten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen?

Die Pflichten der Parteien richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und können dementsprechend vielfältig sein Welche Art von Pflichten vereinbart werden, hängt in der Regel vom Inhalt des Streites oder des ungeklärten Rechtsverhältnisses ab, welches die Parteien mit dem aussergerichtlichen Vergleich klären