Was bedeutet Schlussrechnungsreife?

Was bedeutet Schlussrechnungsreife?

Abschlagsforderungen und Nachträge verfallen dabei mit der so genannten „Schlussrechnungsreife“. Das bedeutet, dass spätestens mit Fertigstellung und nach Abnahme der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin keine Abschlagszahlungen einfordern oder geltend machen kann.

Was ist bei einer Schlussrechnung zu beachten?

Die Schlussrechnung muss bei Leistungen mit einer vertraglichen Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung eingereicht werden, wenn nichts anderes vereinbart ist; diese Frist wird um je 6 Werktage für je weitere 3 Monate Ausführungsfrist verlängert.

Wer wird als Auftragnehmer bezeichnet?

Als Auftragnehmer wird im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren derjenige Vertragspartner bezeichnet, der sich nach Ausschreibungs- und Bietverfahren gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vertraglich zur Erbringung von vorab festgelegten Leistungen und zur Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen verpflichtet.

Wie kann der Auftragnehmer in Verzug geraten?

Wenn der Auftragnehmer nicht bezahlt, kann er dadurch in Verzug geraten. das BGB spricht hier vom “Schuldnerverzug”. Konkret ist in § 286 Abs. 3 BGB geregelt:

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Hat der Unternehmer gar keinen Anspruch auf Bezahlung?

Hat der Unternehmer gar keinen Anspruch auf Bezahlung, z.B. weil keine Abnahme stattgefunden hat, weil die Leistung nicht erbracht wurde oder weil der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln hat, gibt es auch keine Fälligkeit. In der Folge kann der Auftraggeber in solchen Fällen auch nicht in Verzug geraten.

Was sind die Anforderungen an den ausführenden Auftragnehmer?

Zu den Anforderung an den ausführenden Auftragnehmer zählen die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Verpflichtungen. Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen.

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