Was bedeutet Probezeit im Arbeitsvertrag?

Was bedeutet Probezeit im Arbeitsvertrag?

Die Probezeit wird zu Beginn eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von Seiten des Arbeitgebers ausgestellt. Sie dient dazu, Arbeitnehmer auf deren Eignung für den Job zu testen und darf nach § 622 Abs. 3 BGB maximal 6 Monate andauern.

Hat man in der Probezeit Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz gilt bei einem von vornherein unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Probezeit uneingeschränkt auch in der Probezeit. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an Ihre Aufsichtsbehörde wenden, die für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist.

Ist die Beschäftigung über die Probezeit fortgesetzt?

Soll die Beschäftigung hingegen nicht über die Probezeit hinaus fortgesetzt werden, ist eine Kündigung erforderlich. Nach einer anderen, weitaus selteneren Art der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf einer bestimmten Zeit, wobei als Grund für die Befristung die Erprobung des Arbeitnehmers angegeben wird.

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Wie lange dauert die Probezeit im Arbeitsvertrag?

Die Dauer der Probezeit muss im Arbeitsvertrag explizit festgelegt werden. Sie ist grundsätzlich frei wähl- und verhandelbar, darf jedoch die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten nie überschreiten. Drei bis sechs Monate sind in der Praxis üblich.

Was ist eine Probezeit?

Als Probezeit (oder Probearbeitsverhältnis) bezeichnet man die vertraglich geregelte Testphase zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, während der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber abtasten und besser kennenlernen können.

Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.