Was bedeutet personliche Burgschaft?

Was bedeutet persönliche Bürgschaft?

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft, welche dem Bürgschaftsgläubiger mehr Sicherheit bietet und für den Bürgen zugleich höhere Risiken darstellt. Dieser muss aufgrund des Verzichtes auf die Einrede zur Vorausklage unmittelbar die gestellten Forderungen begleichen.

Wie kann man eine Bürgschaft übernehmen?

Das sind die Voraussetzungen für eine selbstschuldnerischen Bürgschaft:

  1. Sie muss schriftlich hinterlegt sein.
  2. Bürge und Gläubiger (Vermieter) müssen benannt sein.
  3. Der Gegenstand der Bürgschaft (die Mietkaution) wird benannt.
  4. Auf die Einrede der Vorausklage wird verzichtet.

Was ist Selbstschuldnerisch?

„Selbstschuldnerisch“ bedeutet, dass der Gläubiger den selbstschuldnerischen Bürgen nach seiner Wahl direkt anstelle des eigentlichen Schuldners haftbar machen kann. Der Bürge hat auf seine Einrede der Vorausklage verzichtet.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist das Versprechen einer Dritten Person an den Gläubiger (z.B. eine Bank) , dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeit (z.B. Rückzahlung eines Kredits) erfüllen kann und wird. Nur für den Fall, dass der Kreditnehmer keine Rückzahlung vornimmt , verpflichtet sich der Bürge an dessen Stelle zu zahlen.

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Ist die Übernahme einer Bürgschaft sicher?

Im Falle eines Kreditausfalls ist der Schaden für den Bürgen zwar da, kann aber eventuell getragen werden. Die Übernahme einer Bürgschaft ist am sichersten, wenn eine enge Bindung oder verwandtschaftliche Verhältnisse zum Vertragsunterzeichner bestehen.

Wie ist die Bürgschaft geregelt?

Die Bürgschaft ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 765 bis 778 BGB geregelt. Die Bürgschaftserklärung ist gemäß § 766 BGB schriftlich zu erteilen.

Ist die Bürgschaft einseitig verpflichtend?

Gesetzlich verankert ist die Bürgschaft in § 765 BGB, wonach sie ein einseitig verpflichtender Vertrag ist. Das bedeutet, dass sich für die Wirksamkeit des Vertrags lediglich eine Partei, in diesem Fall der Bürge, damit einverstanden erklären muss, die Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem im Vertrag genannten Gläubiger zu übernehmen.