Was bedeutet die Abkurzung GDPR?

Was bedeutet die Abkürzung GDPR?

Die Allgemeine Datenschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation GDPR) ist der neue rechtliche Rahmen der Europäischen Union, der festlegt, wie personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Die GDPR wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Ist GDPR und DSGVO das gleiche?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO; französisch Règlement général sur la protection des données RGPD, englisch General Data Protection Regulation GDPR) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl …

Welche Daten sind GDPR relevant?

Unter den Begriffsbestimmungen der DSGVO findet man: „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere …

Was ist die General Data Protection Regulation?

Was ist die General Data Protection Regulation (GDPR)? – Definition Die Allgemeine Datenschutz-Verordnung (General Data Protection Regulation GDPR) ist der neue rechtliche Rahmen der Europäischen Union, der festlegt, wie personenbezogene Daten gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Die GDPR wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten.

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Wann wird die GDPR in Kraft treten?

Die GDPR wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie gilt für alle Organisationen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten und alle Organisationen weltweit, die Daten verarbeiten, die EU-Bürgern gehören.

Was ist die Datenschutz-Grundverordnung?

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden.

Wann ist die Datenschutz-Grundverordnung maßgeblich?

Für diese und andere Rechtsvorschriften ist die Datenschutz-Grundverordnung bereits seit deren Inkrafttreten am 24. Mai 2016 maßgeblich. Den Mitgliedstaaten ist es sonst grundsätzlich nicht erlaubt, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken.