Was bedeutet der Begriff Kontrahierungszwang?

Was bedeutet der Begriff Kontrahierungszwang?

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Privatautonomie. Das heißt, ein Vertragspartner ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit jedem abzuschließen. Der so genannte Kontrahierungszwang ist die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. …

Wann besteht Kontrahierungszwang?

Von einem mittelbaren Kontrahierungszwang spricht man dann, wenn ein Unternehmen aufgrund seiner Monopolstellung verpflichtet ist, Verträge mit Interessenten abzuschließen. In einem solchen Fall würde die Ablehnung des Vertragsgesuches aufgrund ihres diskriminierenden Charakters einen Verstoß gegen §20 GWB darstellen.

Wann besteht kein Kontrahierungszwang?

Demnach sind sie dazu verpflichtet, neue Mitglieder unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufzunehmen. In der privaten Krankenversicherung galt der Kontrahierungszwang bis Ende 2008, mit Ausnahme einiger bestimmter Gruppenversicherungsverträge, nicht.

Warum gibt es den Kontrahierungszwang?

Eine Abweichung von der Vertragsfreiheit ist der Kontrahierungszwang. Diese Abweichung dient dem Zweck, einen gewissen Mindeststandard beim Leben und insbesondere in der Grundversorgung zu erreichen. In einigen gesetzlichen Bereichen sind Dienstleister somit verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen.

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Wann wird die Vertragsfreiheit eingeschränkt?

Die generelle Vertragsfreiheit wird in der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele: Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Betriebsräte in Deutschland) Verbot der Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung usw.

Was versteht man unter dem Sachleistungsprinzip?

Durch das Sachleistungsprinzip erhalten die GKV-Versicherten medizinische Leistungen, ohne selbst in Vorleistung treten zu müssen. Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Krankenkassen, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts sicherzustellen.