Was bedeutet Allgemeinstrom im Mietvertrag?

Was bedeutet Allgemeinstrom im Mietvertrag?

Definition: Was ist Allgemeinstrom? Dem Allgemeinstrom lassen sich alle Verbrauchskosten für die Beleuchtung zurechnen, die in von den Mietern gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen anfallen. Dazu zählen beispielsweise Zugänge, Flure und Treppenhäuser, Keller- und Bodenräume sowie die Waschküche.

Was ist alles in der Warmmiete enthalten?

Die Warmmiete umfasst die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten. Zu letzteren zählen die Kosten für Wasser und Heizung sowie verschiedene Betriebskosten. Die Warmmiete wird auch als Bruttomiete oder Bruttowarmmiete bezeichnet. Die Höhe der Bruttomiete wird im Mietvertrag festgehalten.

Ist Strom und Wasser in Warmmiete enthalten?

Zu den Nebenkosten gehören vor allem die Kosten für Heizung, Warm- und Kaltwasser und die Abwasserentsorgung. Der Strom gehört nur zu eurer offiziellen Warmmiete, wenn die Abrechnung über den Eigentümer läuft. Meistens schließen Mieter heute aber einen gesonderten Vertrag mit einem Stromanbieter.

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Wie berechnet der Mieter den Strom für die Wohnung?

Den Strom für die Wohnung bezieht der Mieter in der Regel direkt vom Versorger. Der Stromlieferant rechnet die Stromkosten verbrauchsabhängig mit dem Mieter ab. Welchen Anbieter der Mieter wählt, kann er frei entscheiden. Durch den Vergleich von Tarifen und sparsamen Verbrauch können Mieter die Höhe der Stromkosten selbst beeinflussen.

Wie kann der Vermieter die Stromkosten beeinflussen?

Durch den Vergleich von Tarifen und sparsamen Verbrauch können Mieter die Höhe der Stromkosten selbst beeinflussen. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Mieter sich nicht selbst beim Stromanbieter anmeldet, sondern im Mietvertrag vereinbart wird, dass er dem Vermieter Vorauszahlungen für den Wohnungsstrom zahlt.

Wie zahlt der Vermieter den Stromverbrauch auf alle Mieter?

Im Regelfall legt der Vermieter den Stromverbrauch aber über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter im Haus um. Dann zahlt der Mieter den Stromverbrauch zusätzlich zur Kaltmiete. Dies betrifft gemäß § 2 Ziffer 11 Betriebskostenverordnung zunächst die Kosten des Allgemeinstroms.

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Wie kann der Mieter seinen Stromverbrauch abrechnen?

In der Wahl des Lieferanten ist er frei. Er kann den für ihn günstigsten Anbieter auswählen und den Stromverbrauch über seinen Stromzähler abrechnen. Für den voraussichtlich anfallenden Stromverbrauch entrichtet der Mieter gegenüber dem Stromlieferanten monatliche Abschlagszahlungen.