Was andert sich nach Ablauf der Bewahrungszeit?

Was ändert sich nach Ablauf der Bewährungszeit?

Nach Ablauf der Bewährungszeit hat man keine Strafe mehr zu befürchten. Jedoch ändert der Ablauf der Bewährungszeit nichts daran, dass man vom Richter verurteilt wurde – d.h. man ist vorbestraft. Auch nach Ablauf der Bewährungszeit bleibt man weiterhin vorbestraft, da das Urteil auch weiterhin rechtskräftig ist.

Wann endet der Bewährungszeitraum?

Wann endet der Bewährungszeitraum? Die Bewährung endet nur mit Ablauf der Bewährungszeit. Gemäß §56a StGB liegt die Bewährungszeit zwischen zwei und fünf Jahren. In dieser Zeit kann die Bewährung durch richterlichen Beschluss widerrufen werden, wenn gegen Bewährungsauflagen verstoßen wurde.

Wie lange beträgt die Bewährungszeit?

Bspl.: Bewährungszeit beträgt ursprünglich 3 Jahre, so ist eine Verlängerung auf maximal 4 1/2 Jahre möglich. Ob hierbei dreimalig um 1/2 Jahr oder sofort um 1 1/2 Jahre verlängert wurde spielt keine Rolle. Nach Ablauf der maximalen Bewährungszeit erfolgt zwangsweise der Widerruf der Strafaussetzung.

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Wie ist die Funktion der Bewährungszeit aus §56 StGB?

Grundsätzlich ist die Funktion der Bewährungszeit aus §56 StGB eine einmalige Chance für die Betroffenen, die sie zu schätzen wissen sollten. Für die meisten Betroffenen ist jedoch unklar, wie die Rechtslage, insbesondere die Regelung der Vorstrafe, nach Ende der Bewährungszeit aussieht.

Wie lange ist die Bewährungszeit verlängen?

Die Staatsanwaltschaft hat nun aufgrund der Beleidigung vom Februar 2014 beantragt, die Bewährungszeit um 9 Monate zu verlängen. Also 3 Monate nach Ende der Bewährungszeit und zweier erfolglosen versuchen, die Bewährung zu widerrufen.

Ist die bewährungsverlängerung noch zulässig?

Also zunächst mal ist festzustellen, dass solch eine Bewährungsverlängerung grds. auch nach Ablauf der eigentl. Bewährungszeit noch zulässig ist, wenn die Strafe noch nicht -per rechtskräftigem Beschluss- erlassen ist, vgl. z.B. OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 – 1 Ws 635/13 – 1 Ws 636/13 .

Was bedeutet das Ende einer Bewährungszeit?

Das Ende einer Bewährungszeit bedeutet zusammenfassend nicht, dass das ausgesprochene Urteil verschwindet. Die Einschränkungen der Bewährung fallen somit grundsätzlich weg. Aber auch wenn der Betroffene keine Strafe mehr zu befürchten hat, bleibt die Vorstrafe weiterhin bestehen.

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