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Warum wird beim unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld abgezogen?
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Kindergeld beeinflusst: Die Regelsätze ergeben sich nämlich aus dem gesetzlich bestimmten Mindestunterhalt. Von diesem wird dann das Kindergeld für ein erstes Kind zu 100 Prozent abgezogen, wenn der antragstellende Elternteil den vollen Kindergeldsatz bezieht.
Wird Unterhaltsvorschuss mit Kindergeld verrechnet?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz durch Abzug des Kindergeldbetrages für erste Kinder vom Mindestunterhalt. Steigt also das Kindergeld, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um den gleichen Betrag. Für Alleinerziehende ein Nullsummenspiel.
Wie lange bekommen Eltern das Kindergeld vom Staat?
Wie lange Eltern das Kindergeld vom Staat bekommen, richtet sich nach dem Alter sowie dem Ausbildungsstatus des Kindes. Anspruch auf Kindergeld haben Sie, wenn Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist und es bei Ihnen wohnt. Die Höhe dieser staatlichen Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Wie kann ich das Kindergeld an ihr Kind auszahlen?
Wenn Ihr Kind bereits ausgezogen ist, möchten Sie als kindergeldberechtigter Elternteil womöglich das Kindergeld ans Kind auszahlen lassen. Statt selbst das Geld von Ihrem Konto an Ihr Kind weiterzuleiten, kann das Kind einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Nach der Bewilligung zahlt die Familienkasse das Kindergeld direkt an Ihr Kind aus.
Wie zahlt die Familienkasse das Kindergeld aus?
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus. Hier finden Sie eine Übersicht der Auszahlungstermine. Wenn Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld von Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber. Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Wie wird das Kindergeld bei der Kindergelderhöhung angepasst?
Nach der Kindergelderhöhung wird das Kindergeld automatisch auf die neuen Beiträge angepasst, als Kindergeldberechtigter müssen Sie sich um nichts kümmern. Wenn Ihre Familie nicht mit Ihnen in Deutschland lebt, haben Sie möglicherweise in mehreren Ländern Anspruch auf Familienleistungen.