Warum sieht das Arbeitsrecht Schutzrechte für die Arbeitnehmer vor?
Vor diesem Hintergrund ist das Arbeitsrecht in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht, d.h. es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen bewahren und es ihnen zugleich ermöglichen, gemeinsam mit anderen durch betriebliche Interessenvertretungen (Betriebsrat, Personalrat.
Welchem Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht zuzuordnen?
Öffentliches Recht ist Arbeitsrecht immer, wenn es die Beziehungen zwischen den Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, regelt oder im Bereich des Arbeitsschutzes.
Welche Gesetzestexte gelten im Arbeitsrecht?
Dazu zählen die folgenden Gesetzestexte: Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Ein Augenmerk im Arbeitsrecht ist dabei der besondere Schutz des Arbeitnehmers. Es soll verhindert werden, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder auf eine andere Art und Weise schlecht behandelt werden.
Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.
Was ist der Arbeitsschutz des Arbeitgebers?
Der Arbeitsschutz ist vor allem eine Grundpflicht des Arbeitgebers. Das besagt schon § 3 ArbSchG. Er kann zwar sachkundige Personen damit beauftragen, die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen und zu überwachen, aber er kann seine Verantwortung nie ganz abgeben.
Wie regelt das Arbeitsrecht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen.