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Warum Probezeit 6 Monate?
Viel wichtiger ist es, dass nach 6 Monaten der allgemeine Kündigungsschutz greifen könnte. Innerhalb dieser ersten 6 Monate kann der Arbeitgeber nämlich ohne Vorliegen eines Grundes eine ordentliche Kündigung aussprechen. Ob zudem eine Probezeit vereinbart wurde ist dabei völlig egal.
Warum wird in einem Ausbildungsvertrag eine Probezeit vereinbart und wie lange kann diese dauern?
Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Die genaue Dauer kannst du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Sie beträgt zwischen 1 und 4 Monaten und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert oder verkürzt werden. In der Probezeit geht es darum, dass dein Ausbildungsbetrieb und du einander kennenlernt.
Wie lange darf die Probezeit in der Berufsausbildung dauern?
vier Monate
Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§ 20). Die genaue Dauer legen der Ausbildende und der Auszubildende im Ausbildungsvertrag fest.
Wie lange dauert eine automatische Probezeit?
Eine automatische Probzeit allein per Gesetz gibt es nicht! Vergessen Sie deshalb nie, diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Die Dauer der Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten. Sie können die 6 Monate aber unabhängig von der Art der Tätigkeit voll ausschöpfen. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist auf 2 Wochen verkürzt.
Wie lange darf die Probezeit überschreiten?
Die Dauer der Probezeit darf 6 Monate nicht überschreiten. Sie können die 6 Monate aber unabhängig von der Art der Tätigkeit voll ausschöpfen. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist auf 2 Wochen verkürzt.
Ist die Höchstdauer für eine Probezeit ausreichend?
Die Bundesarbeitsrichter weiter: Das Gesetz kenne keine Höchstdauer für eine Probezeit. Allerdings sagen die Richter auch, dass allgemein angenommen werden könne, dass 6 Monate im Regelfall als Probezeit ausreichend sein sollen.
Ist die 12-monatige Probezeit gegen das Gesetz verstoßen?
Auch die 12-monatige Probezeit hat nicht gegen das Gesetz verstoßen. Die Bundesarbeitsrichter weiter: Das Gesetz kenne keine Höchstdauer für eine Probezeit. Allerdings sagen die Richter auch, dass allgemein angenommen werden könne, dass 6 Monate im Regelfall als Probezeit ausreichend sein sollen.