Inhaltsverzeichnis
Warum muss man vor dem Richter aufstehen?
Wenn das Gericht (gemeint sind die Richter, nicht das Gebäude oder die Institution) herein kommt, steht man auf. Beziehungsweise wird es erwartet, dass man aufsteht. Beides -Aufstehen vor dem Lehrer und vor den Richtern- soll Autorität symbolisieren.
Warum muss man vor Gericht aufstehen?
Zu ihnen gehört das Aufstehen aller im Gerichtssaal anwesenden Personen beim Eintreten des Gerichts. Das Aufstehen versinnbildlicht die Haltung gesteigerter Verantwortung und den Ernst, die einer strafgerichtlichen Verhandlung mit ihrer oft schicksalhaften Bedeutung für den Angeklagten eigen sein muss (Eb.
Kann das Gericht das Erscheinen des Angeklagten herbeiführen?
Das Gericht kann das Erscheinen des Angeklagten zwangsweise mit dem Vorführungsbefehl oder einem Haftbefehl herbeiführen. Natürlich kann auch das Gericht nichts Unmögliches verlangen. Ist der Angeklagte nachweisbar krank, ist er entschuldigt, und hat einen Anspruch darauf, dass der Termin verschoben wird.
Kann sich ein Angeklagter nicht durch bloßes Erscheinen eines Strafverfahrens entziehen?
Und doch kann sich ein Angeklagter nicht durch bloßes Nicht-Erscheinen „seinem“ Strafverfahren entziehen. Das Gericht kann das Erscheinen des Angeklagten zwangsweise mit dem Vorführungsbefehl oder einem Haftbefehl herbeiführen. Natürlich kann auch das Gericht nichts Unmögliches verlangen.
Was sind die Gründe für das Nichterscheinen vor Gericht?
Gründe für das Nichterscheinen vor Gericht. Wenn ein Angeklagte nicht zu dem festgesetzten Hauptverhandlungstermin erscheint, kann dies ganz unterschiedliche Gründe haben. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen dem vorsätzlichen Nichterscheinen, dem Fernbleiben aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder aber dem Fehlen aufgrund mangelhafter
Warum erscheint ein Angeklagte nicht zu dem Hauptverhandlungstermin?
Wenn ein Angeklagte nicht zu dem festgesetzten Hauptverhandlungstermin erscheint, kann dies ganz unterschiedliche Gründe haben. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen dem vorsätzlichen Nichterscheinen, dem Fernbleiben aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder aber dem Fehlen aufgrund mangelhafter Inkenntnissetzung durch das Gericht.