Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum muss der Unterzeichner die Klageschrift unterschreiben?
- 2 Wie kann eine Aufzeichnungspflicht erfüllt werden?
- 3 Was sind die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten?
- 4 Was ist die offizielle Rechtsform einer Klage gegen ein Unternehmen?
- 5 Ist die Klage nicht schlüssig vorgetragen?
- 6 Ist das schriftliche Urteil nicht mit der Unterschrift des Richters versehen?
- 7 Wie kann das Gericht die Klageschrift auslegen?
Warum muss der Unterzeichner die Klageschrift unterschreiben?
Der Kläger selbst oder sein Bevollmächtigter muss die Klageschrift in leserlicher Form unterschreiben. Eine bloße „Abzeichnung“ in Form einer Paraphe oder der Initialen genügt nicht. Vielmehr muss eine Namensunterschrift erkennbar sein und deutlich werden, dass der Unterzeichner die inhaltliche Verantwortung für die Klageschrift übernimmt.
Wie kann eine Aufzeichnungspflicht erfüllt werden?
Die Aufzeichnungspflicht kann auch in der Weise erfüllt werden, dass die Belege in einer geordneten Form abgelegt werden. Einem Erwerber ist über jeden aufzeichnungspflichtigen Warenausgang ein Beleg zu erteilen, der die oben genannten Angaben enthält. Diesem Belegzwang wird durch die Erteilung einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG Genüge getan.
Ist die Frist für die Klage unzulässig?
Das Gericht hat dem Kläger hierfür auf Einrede des Beklagten eine Frist zu setzen. Läuft diese ab, ohne dass der Kläger dem Beklagten die Kosten erstattet hat, ist die erneute Klage durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen.
Was sind die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten?
Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten nach sonstigen Vorschriften. In einer Vielzahl außersteuerlicher Gesetze und Rechtsverordnungen sind Pflichten zur Führung bestimmter Bücher und Aufzeichnungen vorgesehen, die als sog. abgeleitete Aufzeichnungspflichten auch für die Besteuerung zu erfüllen sind.
Was ist die offizielle Rechtsform einer Klage gegen ein Unternehmen?
Bei Klagen gegen ein Unternehmen sind die offizielle Rechtsform – zum Beispiel GmbH oder AG – und ein Vertreter anzugeben. Wenn der Name des Vertreters nicht bekannt ist, genügt auch die Angabe „vertreten durch den Geschäftsführer“ oder „vertreten durch den Vorstand“.
Wie genau ist der Klagegrund in der Klageschrift dargestellt?
Wie genau der Klagegrund in der Klageschrift dargestellt sein muss, ist streitig. Es wird sowohl vertreten, dass der Streitgegenstand individualisierbar sein müsse, als auch, dass der Klageantrag substantiiert dargelegt werden müsse. Jedenfalls wird für die Zulässigkeit der Klage keine Schlüssigkeit des klägerischen Vorbringens verlangt.
Ist die Klage nicht schlüssig vorgetragen?
Der Kläger läuft aber Gefahr, dass seine Klage als unbegründet abgewiesen wird. Ist die Klage in der Klageschrift nicht schlüssig vorgetragen, liegt bei Säumnis des Beklagten, auch wenn der Kläger in der mündlichen Verhandlung die Klage durch weiteres tatsächliches Vorbringen schlüssig macht, ein Erlasshinderungsgrund für ein Versäumnisurteil vor.
Ist das schriftliche Urteil nicht mit der Unterschrift des Richters versehen?
„Nichts anderes kann dann gelten, wenn das schriftliche Urteil (lediglich) nicht mit der Unterschrift des Richters versehen ist, weshalb dieser Fall entsprechend demjenigen zu behandeln ist, in dem das Urteil rechtsfehlerhaft über keine Urteilsgründe verfügt“, so die Bamberger Richter.
Wie müssen die Richter ihre Urteile unterschreiben?
rechtliche Grundlage dass die Richter ihre Urteile nicht zu unterschreiben brauchen. BGB § 126 (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgesehen, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Wie kann das Gericht die Klageschrift auslegen?
Klageschrift. Das Gericht wird die in der Klageschrift gewählte Fassung des Antrags so auslegen, wie sie vom Kläger gemeint ist, selbst wenn dieser nicht die richtigen Begriffe getroffen haben sollte ( § 88 VwGO ).