Inhaltsverzeichnis
Warum missachtet ein Arzt die Dokumentationspflicht?
Missachtet ein Arzt die Dokumentationspflicht, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Unter anderem können berufsrechtliche Sanktionen eingeleitet werden. Weist die Patientenakte Lücken auf oder fehlt die Dokumentation von Behandlungen komplett, bedeutet dies zudem eine Beweiserleichterung für Patienten, falls es zu einem Arzthaftungsprozess kommt.
Wie kann die ärztliche Dokumentation erfolgen?
Die ärztliche Dokumentation kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen. Die digitale Dokumentation macht im Arbeitsalltag vieles einfacher. Unter anderem lassen sich elektronische Patientenakten leichter an Kollegen weiterleiten, zum Beispiel als E-Mail versenden.
Wie kann ein Arzt einen Patienten ablehnen?
Sie müssen sich in der Regel an eine Behandlungspflicht halten. Hier kann ein Arzt einen Patienten nur dann ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen, welche dies rechtfertigen, und es sich nicht um einen Notfall handelt.
Wie wird der Arztbrief erstellt?
Der Arztbrief wird für den einzelnen Behandlungsfall in der behandelnden Einrichtung erstellt und beginnt mit der Aufnahme in die Einrichtung und endet mit der Entlassung des Patienten aus der Einrichtung. Der Arztbrief gibt einen zusammenfassenden Überblick über den Status des Patienten bei der Entlassung,…
Ist die ärztliche Dokumentation verpflichtend?
Die ärztliche Dokumentation ist für Mediziner verpflichtend. Ärzte müssen wichtige Informationen zur Behandlung eines Patienten aufzeichnen und aufbewahren. Die ordentliche Dokumentation nimmt viel Zeit in Anspruch und erscheint im ohnehin hektischen Praxis- und Klinikalltag oft lästig.
Wie lange muss die Patientenakte herausgegeben werden?
Auf Wunsch des Patienten haben Ärzte die Patientenakte herauszugeben und dem Patienten vorzulegen, sofern keine erheblichen therapeutischen Gründe oder die Rechte Dritter dagegen sprechen. Grundsätzlich müssen die Aufzeichnungen zehn Jahre lang nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden.
Welche Unterlagen liegen bei der Patientenakte in Papierform vor?
Selbst bei einer weitgehend elektronisch geführten Patientenakte liegen einige Unterlagen weiterhin in Papierform vor, etwa Arztbriefe von Fachkollegen. Diese dürfen eingescannt werden, das elektronische Dokument wird dann anstelle des Originaldokuments aufbewahrt. Dieser Vorgang wird als „ersetzendes Scannen“ bezeichnet.