Warum lasst man sich kirchlich trauen?

Warum lässt man sich kirchlich trauen?

Es drückt den Wunsch aus, ein Leben lang zusammenzubleiben – in guten und in schwierigen Tagen. Von der kirchlichen Trauung erhoffen Sie sich, darin gestärkt zu werden. Das, was an diesem Tag gefeiert wird, trägt weiter und prägt die ganze Ehe. Sie holen Gott mit ins Boot Ihrer Partnerschaft.

Warum ist die kirchliche Trauung für die Kirche so wichtig?

Nach römisch-katholischem Verständnis dient die kirchliche Trauung dem gültigen Zustandekommen des Ehebundes, den sich (im Falle einer Ehe zwischen Christen) die Brautleute als Sakrament spenden. Die Eheschließung zwischen Christen ist nach katholischer Auffassung stets ein Sakrament.

Kann die Kirche eine eheliche Ehe nicht mehr auflösen?

Dieses Band kann von keiner menschlichen Macht getrennt werden. Daher kann auch die Kirche eine vor Gott geschlossene Ehe nicht mehr auflösen. Das Versprechen der ehelichen Treue, das sich die Partner während der Traufeier geben, wird also nicht nur von der Kirche, sondern auch von Gott vollkommen ernst genommen.

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Was ist die Ehe in der katholischen Trauung?

Denn die Ehe ist schon im Alten Testament Symbol für Gottes Liebe zu den Menschen und, seit Christus auf Erden gelebt hat, auch ein ganz besonderes Zeichen der Liebe Christi zu seiner Kirche (Epheser 5,31-32). In der katholischen Trauungsfeier heißt es: „Gott hat die Ehe zu einem Abbild seiner Liebe zu uns Menschen gemacht.

Wie ist die Ehe in der katholischen Kirche geregelt?

Für die katholische Kirche ist die Ehe eingebettet in die Schöpfungsordnung. Durch die Schöpfung als Mann und Frau ist die Verbindung zwischen ihnen Teil des göttlichen Schöpfungsplanes (Gen 2, 18-24). Durch Christus erhält die Verbindung zwischen Mann und Frau eine neue ‚Qualität‘, wird zum Sakrament erhoben.

Wie begründet die katholische Kirche den Ehebund?

Die Gültigkeit des Ehebundes begründet die katholischem Kirche durch die Trauung, bei der die Brautleute gegenseitig das Eheversprechen ablegen und sich gegenseitig als „Sakrament“ spenden (Can. 1108 § 1). Das Gesetzbuch des Kirchenrechts der katholischen Kirche heißt „Der Codex Iuris Canonici “.

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