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Warum gibt es Ermessensentscheidungen?
Durch das Ermessen soll die Behörde eine für den Einzelfall gerechte Entscheidung treffen. Hierbei hat sie die konkreten Umstände und die gesetzliche Zwecksetzung im Wege einer angemessenen und sachgerechten Abwägung zu berücksichtigen.
Was ist eine Ermessensreduzierung auf Null?
Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt vor, soweit in einer konkreten Situation nur eine einzelne Maßnahme rechtmäßig erscheint. Voraussetzung ist somit, dass jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre.
Warum gibt es Ermessen?
Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein. Enthält eine Rechtsnorm auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen, so trifft die Behörde keine gebundene Entscheidung, sondern kann unter mehreren möglichen Entscheidungen wählen.
Was ist Ermessensverwaltung?
Als Ermessungsverwaltung bezeichnet man Verwaltungsbereiche, in denen die Verwaltung bei Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandes eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Handlungsmöglichkeiten hat.
Welche Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht?
Das Ermessen hat im Verwaltungsrechtrecht große Bedeutung. Ermessen ist ein Aspekt auf der Rechtsfolgenseite einer Behörden-Entscheidung, es betrifft also die Frage, ob eine Behörde bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen eine bestimmte Entscheidung treffen muss oder kann.
Welche Art des Ermessens gibt es?
Entscheidungen über die Stundung einer Steuer oder über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags liegen zum Beispiel im Ermessen der Finanzbehörden. Grundsätzlich ist zwischen zwei Arten des Ermessens zu unterscheiden: Auswahlermessen: Hier kann die Behörde zwischen einer Auswahl von gesetzlich zugelassenen Rechtsfolgen wählen.
Was ist ein Entschließungsermessen?
Entschließungsermessen: Hier kann die Behörde entscheiden, ob sie gesetzliche Rechtsfolgen durchsetzt oder nicht. Die Finanzbehörden müssen nach pflichtgemäßem Ermessen handeln. Das verlangt, dass die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten werden.
Ist die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig?
Dass die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig ist, ist allgemein anerkannt. So erklärte zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil, dass die Ermessensfreiheit der Verwaltungsbehörden „ein legitimer Bestandteil der Rechtsordnung und verfassungsmäßigen Ordnung“ sei.