Warum durfen sie diese Fragen nicht gestellt werden?

Warum dürfen sie diese Fragen nicht gestellt werden?

Diese Fragen dürfen Ihnen nicht gestellt werden, denn wenn Ihnen auf Grund dessen Nachteile entstehen oder zu einer Nichteinstellung führt, ist dies gesetzeswidrig. Das gilt übrigens nicht nur für Frauen.

Kann der Personaler eine unzulässige Frage stellen?

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer Fragen, die unzulässigerweise sein Persönlichkeitsrecht verletzen, nicht beantworten muss. Sollte der Personaler also eine unzulässige Frage stellen, kann diese mit dem Verweis, dass auf diese Frage nicht geantwortet werden muss, unbeantwortet bleiben.

Warum nicht gleich mit dem Chef anlegen?

Bloß nicht gleich mit dem Chef anlegen, einen guten Eindruck hinterlassen, den Job kriegen. Aber manchmal ist das schwer: „Generell sollten Sie immer authentisch bleiben und sich nicht zu sehr verbiegen“, sagt Karriere-Coach Walter Feichtner aus München. Bei folgenden Fragen gibt es allerdings Ausnahmen: 1.

Ist die Frage nach dem Beruf des Partners harmlos?

Da wirkt die Frage nach dem Beruf des Partners oder der Eltern harmlos. Ihre Antwort kann aber durchaus gegen Sie verwendet werden, etwa dann, wenn Sie erklären, dass Ihr Partner seit Jahren arbeitslos ist oder Ihr Vater wegen einer durchaus vererbbaren Krankheit nicht mehr arbeiten kann.

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Warum dürfen Bewerber unzulässige Fragen beantworten?

Laut Antidiskriminierungsgesetz (AGG) dürfen Bewerber unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch zwar immer mit einer Lüge beantworten, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrheit zu einer Diskriminierung führt. Doch clevere Personaler umgehen diese Regelungen, indem Sie die Fragen umformulieren. Die Frage nach dem Alter ist zum Beispiel verboten.

Welche Fragen sind von Interesse für die ausgeschriebene Stelle?

Von Interesse sind insbesondere Ihre fachlichen Qualifikationen, Ihre Soft Skills und Ihre Motivation für die ausgeschriebene Stelle. Daneben gibt es Fragen, die nicht erlaubt sind, oft aber trotzdem gestellt werden. Darunter fallen zum Beispiel solche, wie die Frage nach Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht oder Ihrer Herkunft.

Welche Fragen gibt es im Bewerbungsgespräch?

Es gibt Fragen, die im Bewerbungsgespräch eigentlich nichts zu suchen haben. Mehr noch: Der Gesetzgeber definiert sie sogar als unzulässig, denn der Röntgenblick des Interviewers soll Grenzen haben. Wie geht man jedoch um mit Fragen, die in die persönliche Sphäre eindringen? Fragen nach Heirat, Familienstand, Kindern, Kinderwunsch, Partnerschaft

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