Inhaltsverzeichnis
Warum darf der Arbeitgeber die Polizei rufen?
Das ist korrekt. Nur wenn es Anzeichen gibt, darf der Arbeitgeber die Polizei rufen. Doch, natürlich kann und darf die Polizei tätig werden. Es passiert recht häufig, daß Arbeitnehmer unentschuldigt fehlen und daß der Arbeitgeber dann die Polizei anruft (das weiß ich von einem Polizisten).
Wie können sie die Polizei vor Ort anrufen?
Und sorgen nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern schützen auch die Nachbarn“, sagt Helfrich. Ist das Anliegen weniger dringend, können Sie auch die Dienststelle vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ anrufen. Diese finden Sie unter dem Stichwort „Polizei“ im Telefonbuch oder im Internet.
Wie können sie die Polizeiwache anrufen?
Ist das Anliegen weniger dringend, können Sie auch die Dienststelle vor Ort unter der „normalen Telefonnummer“ anrufen. Diese finden Sie unter dem Stichwort „Polizei“ im Telefonbuch oder im Internet. Außerdem können Sie Ihrer Polizeiwache auch eine E-Mail oder ein Fax schicken. Online gibt es ein Kontaktformular zum Ausfüllen.
Kann ich kein Polizeibeamter anrufen?
Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, sie über Verfahren oder verdeckte Polizeimaßnahmen informieren! Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen und in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch auf Schmuck u. an Wertsachen zu.
Kann die Polizei auf das Verhalten aufmerksam machen?
Je nach Vorgeschichte kann es gute Gründe geben, die Polizei auf das Verhalten aufmerksam zu machen (z.B. Suizidgefahr, krimineller Hintergrund, Verdacht er könnte Opfer einer Gewalttat geworden sein, etc.) Der Arbeitnehmer (29 Jahre alt, arbeitet im Einzelhandel) erscheint nicht mehr zur Arbeit.
Wie können sie eine Anzeige gegen einen bestimmten Anbieter stellen?
Sie können persönlich eine Anzeige, etwa wegen Weitergabe persönlicher Daten, stellen. Wollen Sie hingegen eine Abmahnung gegen einen bestimmten Anbieter erwirken, dann muss dies von einer abmahnfähigen Stelle vorgenommen werden – z. B. andere Wettbewerber oder ein offizielles Kontrollgremium.
Wie können sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden?
Wenn Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz vermuten, können Sie dies gegenüber den Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens oder dem zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz melden.