Waren Warenverkehrsfreiheit?

Waren Warenverkehrsfreiheit?

Die Warenverkehrsfreiheit zählt zu einer der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) und dient der Verwirklichung des Binnenmarktes, indem sie die nationalen Märkte der Mitgliedstaaten zu einem einzigen europäischen Markt ohne Schranken vereinigt.

Unter welchen Bedingungen Einfuhrbeschränkungen laut Artikel 36 AEUV als gerechtfertigt gelten?

Gemäß Artikel 36 AEUV dürfen die Mitgliedstaaten Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen treffen, wenn diese aus allgemeinen, nichtwirtschaftlichen Erwägungen heraus gerechtfertigt sind (z. B. öffentliche Sittlichkeit, öffentliche Ordnung oder öffentliche Sicherheit).

Was sind mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen?

Mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr sowie Maßnahmen gleicher Wirkung: Mengenmäßige Beschränkungen der Einfuhr sind Maßnahmen, die die Einfuhr einer Ware hinsichtlich ihrer Menge, ihres Werts oder in zeitlicher Hinsicht begrenzen.

Was versteht man unter Niederlassungsfreiheit?

Sie umfasst die Aufnahme und Ausübung jeder erlaubten selbstständigen Erwerbstätigkeit von EU-Angehörigen in einem anderen Mitgliedsland, die von einer dort eingerichteten Niederlassung ausgeht. Sie umfasst die Gründung und Leitung von Unternehmen, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften.

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Was sind Abgaben gleicher Wirkung?

sind zumeist staatlich auferlegte Abgaben, die an den Grenzübergang einer Ware anknüpfen und dadurch speziell die ein- oder ausgeführten Waren verteuern, ohne gleichartige Unionswaren zu belasten. Abgaben gleicher Wirkung wirken damit wie (Schutz-)Zölle, ohne formell Zölle zu sein.

Für wen gilt die Niederlassungsfreiheit?

Ob als Architekt, Restaurantbesitzer oder Marketing-Expertin: Unionsbürgerinnen und Bürger können sich überall in der Europäischen Union (EU) niederlassen und dort einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.