Inhaltsverzeichnis
Wann zahlt der Arbeitgeber für einen falschen Handgriff?
Ein falscher Handgriff eines Mitarbeiters kann große Schäden verursachen. Meist zahlt der Arbeitgeber – doch nicht immer. Wann Arbeitnehmer persönlich für Fehler haften. Ein fehlendes Warnschild, falsch gesicherte Ladung oder Rechenfehler im Gutachten – manch kleine Nachlässigkeit kann teure Folgen haben.
Was können sie nach einem Arbeitsunfall verklagen?
Nach einem Arbeitsunfall können Sie nur unter besonderen Umständen Ihren Arbeitgeber verklagen. Dazu muss der AG entweder mit Vorsatz handeln – Sie also beispielsweise im Streit ohrfeigen – oder grob fahrlässig Sicherheitsbestimmungen ignorieren.
Wie haftet der Arbeitnehmer für die eigene Firma?
Schädigt der Arbeitnehmer die eigene Firma, haftet er nur beschränkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht oder Kaffee über den Arbeitslaptop schüttet.
Was ist der Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber?
Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber Für die Klage gegen den Arbeitgeber ist das jeweilige Arbeitsgericht in Ihrer Nähe zuständig. Dort wird nach Ihrem Antrag zunächst ein Gütetermin einberufen, der auf eine außergerichtliche Einigung durch einen Vergleich zielt.
Welche Schritte muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsunfall machen?
Wenn sich ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz verletzt, ist schnelles Handeln gefragt. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsunfall einige Schritte befolgen, die mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen und bis zum Erstellen einer Unfallanzeige reichen.
Was muss ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer zahlen?
Ein Arbeitgeber muss für seine Arbeitnehmer mehr zahlen als das Bruttogehalt, das er den Mitarbeitern monatlich überweist. Bei der Planung der Löhne sollten Sie die Nebenkosten für die Arbeitnehmer nicht außer Acht lassen.
Wie kann ihr Arbeitgeber die Kosten für einen Strafzettel bezahlen?
So kann Ihr Arbeitgeber die Kosten für einen Strafzettel aus überwiegend betrieblichem Interesse für Sie bezahlen, zum Beispiel wegen Parkens im Halteverbot, und zwar wenn er Sie angewiesen hat, eine Lieferung unbedingt schnellstmöglich dem Kunden zuzustellen. Das für Sie gezahlte Bußgeld gilt dann nicht als Arbeitslohn.