Wann wurde die Insolvenz eingefuhrt?

Wann wurde die Insolvenz eingeführt?

Januar 1999 in Kraft getreten ist, hat die bisherige Konkurs- und die Vergleichsordnung sowie in den neuen Ländern die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst und ein für die ganze Bundesrepublik einheitliches Insolvenzrecht geschaffen.

Warum gibt es das Insolvenzrecht?

Eine Insolvenz bezeichnet eine Situation in der ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr erfüllen kann. Dabei hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zum Ziel, eine Befriedigung oder auch gleichmäßige Verteilung der Verluste auf die Gläubiger zu ermöglichen.

Was ist der Begriff der Insolvenz?

Begriff der Insolvenz. Wenn die Gläubiger eines Schuldners aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigt werden können, so ist dieser insolvent. Man unterscheidet materielle Insolvenz und formelle Insolvenz. Materielle Insolvenz liegt vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO (Insolvenzordnung) oder überschuldet i.S.d. § 19 InsO.

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Wie ist das Insolvenzrecht in Österreich geregelt?

Das Insolvenzrecht Österreichs ist in der Insolvenzordnung, in der Anfechtungsordnung und im Insolvenzrechtseinführungsgesetz geregelt. Eine Insolvenz (lateinisch insolventia ‚ zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

Was ist von Insolvenz zu sprechen?

Überschuldung: Die Schulden des Unternehmens überwiegen das Vermögen. Drohende Zahlungsunfähigkeit: Sofern der Schuldner bereits weiß, dass er seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann, ist ebenfalls von Insolvenz zu sprechen.

Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?

Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.