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Wann wird scheidungstermin festgelegt?
Sobald die Berechnungen der Rentenversicherung vorliegen, setzt das Familiengericht einen Scheidungstermin an. Hier ist grundsätzlich die Anwesenheit beider Ehegatten erforderlich. Der Richter stellt lediglich einige Fragen zum Getrenntleben und zum Einkommen der Ehegatten.
Was wird bei einer Scheidung entschieden?
Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind.
Ist einer der Ehegatten nicht einverstanden mit der Scheidung?
Ist einer der Ehegatten mit der Scheidung nicht einverstanden und leben die Eheleute länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen getroffen werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen.
Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.
Was heißt die Einreichung der Scheidung?
Die Einreichung der Scheidung heißt seither nicht mehr “Klage”, sondern “Antrag” – die beteiligten Ehegatten dementsprechend “Antragsteller” und “Antragsgegner” und nicht mehr “Kläger” und “Beklagter”. Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch aus dem Scheidungsurteil der “Beschluss”.
Welche Fragen müssen bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden?
Die folgenden Fragen müssen auch bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden: Das elterliche Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder Das Umgangsrecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder Der Kindesunterhalt Der Ehegattenunterhalt Die Ehewohnung Der Hausrat