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Wann wird mit der PEP begonnen?
Wird mit der PEP innerhalb von 2 Stunden nach dem Risikokontakt begonnen, ist dies optimal. Es gilt die Regel: Je früher mit der PEP begonnen wird, desto besser! Daher ist es von elementarer Wichtigkeit, dass man sich nach der Exposition umgehend in ärztliche Behandlung begibt.
Wie lange dauert eine Prophylaxe nach der Exposition?
Liegen bereits mehr als 72 Stunden zwischen der Exposition und dem möglichen Prophylaxebeginn, so kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Prophylaxe nicht mehr empfohlen werden (Ausnahmen siehe oben). Alternativ kann ein HIV-Monitoring (HIV-Antikörpertests z.B. 3 und 6 Wochen nach der Exposition, bei klinischer Symptomatik ggf.
Wann sollte die PEP initialisiert werden?
Die HIV PEP sollte wie gesagt im Idealfall spätestens 24 Stunden nach dem RK initialisiert werden. Je früher, desto besser. Auf diesem Grunde beginnt die PEP damit, dass sich der Patient an einen Arzt oder an ein Krankenhaus wendet und die Sachlage schildert.
Wie kann die PEP übernommen werden?
Gerade bei Gewalttaten und Unfällen wird die PEP in aller Regel anstandslos übernommen. Bei selbstverschuldetem ungeschützten Geschlechtsverkehr kann es vorkommen, dass die involvierte Versicherung eine Übernahme der Kosten ablehnt.
Wie kann eine PEP sinnvoll sein?
Weitere Situationen, in denen eine PEP sinnvoll sein kann: Medizinisches Personal hat sich mit einer Spritze oder einem anderen Instrument verletzt, das zuvor mit dem Blut eines Patienten oder einer Patientin mit HIV in Kontakt gekommen ist. Beim Spritzen von Drogen hat jemand eine Spritze verwendet, die zuvor bereits ein HIV-Positiver benutzt hat.
Wie häufig kommt es bei der PEP zu Nebenwirkungen?
Nicht selten kommt es im Laufe der Postexpositionsprophylaxe zu Nebenwirkungen oder schweren Nebenwirkungen. Besonders häufig sind hier Übelkeit, Erbrechen und Diarrhoe zu nennen. Grundvoraussetzung für die PEP ist also auch, dass ein Patient die Nebenwirkungen körperlich und psychisch verkraften kann.
Was ist die Grundvoraussetzung für eine PEP?
Grundvoraussetzung für die PEP ist also auch, dass ein Patient die Nebenwirkungen körperlich und psychisch verkraften kann. Ist diese Ausgangsvoraussetzung nicht gegeben, so kann es vorkommen, dass der behandelnde Arzt unter Abwägung aller Faktoren – also auch der realen Infektionswahrscheinlichkeit – von einer PEP abrät.